
(c) Susanne Haberland
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates am 2. Juni 2021
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Altenbergstraße mit einem städtischen Anteil in Höhe von 2.942.000,- EUR (brutto) incl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 128.198,- EUR und stimmt der Abwicklung durch die Rheinbahn AG unter förderantragsunschädlicher Berücksichtigung folgender in der Kleinen Kommission Radverkehr geäußerter Ergänzungs- und Prüfbitten in der weiteren Ausführungsplanung zu, namentlich:
- Eröffnung einer stärker diagonalen Gleisquerung für den stadteinwärtigen Radverkehr im Bereich der Gleise nach Ratingen (z. B. durch Schrägmarkierung der rechten Grenzmarkierung des stadteinwärtigen Radfahrstreifens); Prüfung eines Velogleises;
- Verdeutlichung des Zweirichtungsverkehrs durch Markierung im Bereich der Radfurten und Radweganschlüsse am Überweg Simrockstraße und am Überweg über die Grafenberger Allee östlich der Kreuzung Simrockstraße;
- Begradigung des Radwegeanschlusses im Eckbereich Grafenberger Allee/Simrockstraße (Nordostseite, Fahrtrichtung West) und Markierung der Überleitung auf die Fahrbahn in Richtung Nord;
- Ermöglichung der Nutzung des Überwegs über die Simrockstraße nördlich des U-Turns für den nordwärtigen Radverkehr, der von der westlichen Grafenberger Allee kommt (Kombistreuscheiben);
- Ermöglichung einer ausreichenden Aufstellfläche auch für Lastenräder auf den Mittelinseln der Querung Grafenberger Allee im Haltestellenbereich;
- Prüfung einer Rechtsabbiegeführung für den Radverkehr von der Grafenberger Allee in die Schlüterstraße vor der Grünfläche im Bürgersteigbereich;
- Ergänzung einer Linksabbiegeführung für den Radverkehr aus der Schlüterstraße in die Grafenberger Allee, ggf. durch Markierung eines überbreiten MIV-Fahrstreifens mit zwei nebeneinander markierten Linksabbiegepfeilen und Advanced Stop Box für den Radverkehr oder durch Verzicht auf einen der vier MIV-Abbiegestreifen;
- Entfall des Rechtsabbiegers Schlüterstraße und damit des Radfahrstreifens in Mittellage.
Die Ausführungsplanung wird nach Einarbeitung der Ergänzungen dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss jedenfalls als Informationsvorlage vorgestellt.
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