Parkraummanagement für die Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität sozial gerecht weiterentwickeln

Parkraummanagement für die Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität sozial gerecht weiterentwickeln
Andreas Hartnigk
Sitzung am 26.10.2022
Andreas Hartnigk

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 26.10.2022:
 

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • Eckpunkte des Parkraummanagementkonzepts im OVA am 23.11.2022 vorzulegen. Neben den grundlegenden Zielen der Weiterentwicklung des Parkraummanagements sollen die unterschiedlichen Bausteine der zukünftigen Maßnahmen dargestellt werden (Ausbau von Bewohnerparkzonen, Quartiersgaragen, Mobilstationen, Lieferzonen und Fahrradabstellanlagen, Stellflächenaktivierung auf städtischen und privaten Liegenschaften mit zum Beispiel App-basierten Lösungsansätzen, Weiterentwicklung der Gebühren für Parken im öffentlichen Raum);
  • Das Konzept unter weiterer Beteiligung des Steuerungskreises final zu erarbeiten und im ersten Quartal 2023 den Bezirksvertretungen zur Anhörung und dem OVA, HFA und Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen;
  • Bei der Bezifferung der Gebührenhöhe des Bewohnerparkens soll der angestrebten Lenkungsfunktion und der schwierigen Situation vieler privater Haushalte Rechnung getragen werden. Möglichkeiten, die Lenkungswirkung und die soziale Ausgewogenheit z. B. über Staffelungen zu verbessern, sollen erarbeitet werden. Änderungen sollen im 3. Quartal 2023 wirksam werden.

 

Begründung:

Die Fraktionen aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Kooperation vereinbart, ein stadtweites, quartiersbezogenes Parkraummanagement zu entwickeln. Es ist eine der Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer am öffentlichen Raum und einer verbesserten Aufenthaltsqualität in der Stadt. Das angestrebte Parkraummanagement soll sich aus vielen Elementen zusammensetzen. Die in Düsseldorf aktuell diskutierte Höhe der Gebühren für Bewohnerparken ist dabei nur ein Aspekt.
Vielmehr soll es in dem Konzept auch um den Ausbau von Bewohnerparkzonen, Quartiersgaragen, Mobilstationen, Lieferzonen und Fahrradabstellanlagen und um die (zeitlich begrenzte) Nutzung städtischer und privater Liegenschaften für privates Parken.


Bezogen auf die Regelungen zum Bewohnerparken hat das Land NRW Anfang dieses Jahres die Hoheit über die Gestaltung der Gebühren für das Bewohnerparken den Kommunen überlassen. Die Kooperationspartner sehen in der Gebührengestaltung auf kommunaler Ebene die Chance einer bedarfsgerechten Steuerung, um Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, auf bestehende private und städtische Stellflächen zu verweisen. Gleichzeitig sollen die Einnahmen aus dem Parkraummanagement – neben der Förderung von ÖPNV-, Rad- und Fußverkehr – auch zur zeitnahen Errichtung von Quartiersgaragen verwendet werden.


Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten an ihrem vereinbarten Ziel einer Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität, zu der das Parkraummanagement gehört, fest, jedoch sind sie sich auch der aktuellen Belastungen für viele Haushalte, ausgelöst durch die Folgen von Corona, dem Krieg in der Ukraine, die Inflation und die Energiekrise, bewusst, die bei der Konzeption des Parkraummanagementkonzeptes (insbesondere bei der Festsetzung der Höhe der Bewohnerparkgebühren) sowie zum Zeitpunkt der Umsetzung – im 3. Quartal 2023 - zu berücksichtigen sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hartnigk     Mirja Cordes

 

Andreas Hartnigk und Mirja Cordes