Möglichkeit einer städtischen Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige

Metall-Lampen Lachgas und Luftballons in Wiese
Sitzung am 10.04.2025
Andreas-Paul Stieber

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 10. April 2025

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Vorbild der Stadt Dortmund eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Minderjährige im Stadtgebiet von Düsseldorf untersagt.

Zudem soll geprüft werden, inwiefern Verstöße gegen ein solches Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können, und inwieweit ein Werbeverbot erlassen werden kann.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände bzw. gegenüber dem Land NRW und dem Bund für ein bundeseinheitliches Verkaufsverbot einzusetzen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas prüfen.

Begründung:

Lachgas wird in Deutschland zunehmend von Jugendlichen als Rauschmittel missbraucht. Ursprünglich in der Medizin, Gastronomie und Industrie eingesetzt, ist Lachgas aufgrund seiner euphorisierenden Wirkung vor allem bei jungen Menschen beliebt. Der Konsum erfolgt oft über Luftballons, in denen das Gas inhaliert wird.

Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Bereits bei gelegentlichem Konsum kann es zu Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und Unfällen kommen. Langfristig drohen gravierende Schäden am Nervensystem, Lähmungserscheinungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Besonders besorgniserregend ist die Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen.

Da es aktuell auf Bundes- oder Landesebene kein Verkaufsverbot gibt bzw. ein solches nicht geplant ist, erscheint aus Sicht der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein kommunales Eingreifen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dringend geboten.

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Bundesregierung aufgefordert, den Verkauf von Lachgas soweit einzuschränken, dass Missbrauch durch Kinder und Jugendliche verhindert wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung liegt aber bis heute nicht vor. Andere europäische Länder, wie die Niederlande und Großbritannien, haben inzwischen strenge Regelungen erlassen.

Die Verwaltung soll daher den Zugang für Minderjährige erschweren und sowohl den Verkauf als auch die Weitergabe an diese Personengruppe unterbinden. Dazu soll eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden und geprüft werden, welche Sanktionen zur Abschreckung einschließlich eines Werbeverbotes verhängt werden können.

Für die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es außerdem von Bedeutung, dass die Lachgasproblematik proaktiv aufgegriffen und insbesondere in Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe etc. thematisiert wird. Deshalb wollen wir die Verwaltung beauftragen, entsprechend geeignete Maßnahmen im Rahmen der Suchtprävention zu stärken.

Rolf Tups   Mirja Cordes    Dr. Frank Schulz