Mehr Flächen für den Sport: Sportorganisatorisches Maßnahmenpaket

Dirk-Peter Sültenfuß
Sitzung am 12.12.2024
Dirk-Peter Sültenfuß

Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 12. Dezember 2024

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Sportausschuss im ersten Halbjahr des Jahres 2025 drei zusätzliche Maßnahmen zur Qualifizierung von vorhandenen Sportflächen auf Bezirks- oder Vereinssportanlagen vorzustellen.

Für diese Maßnahmen werden Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2025 eingestellt.

Begründung:

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen u.a. aufgrund einer wachsenden Bevölkerung und unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der Sportwirksamkeitsstudie einen Bedarf an zusätzlichen Sportflächen für Düsseldorf (SPOA/015/2022).

Dieser Bedarf kann nicht nur durch die Erschließung von neuen bisher nicht für den Sport zur Verfügung stehenden Flächen gedeckt werden, sondern vor allem auch durch

  • eine Qualifizierung von vorhandenen Sportflächen (Beispiel: Umwandlung von Asche- in Kunstrasenplätze, um die Nutzungszeiten zu erhöhen) oder
  • Umnutzung von Flächen (Beispiel: Auf einer bisher brachliegenden Sportfläche wird ein Spielfeld für eine neue Sportart erstellt).

Hierzu kann auf viele in der Vergangenheit bereits von der Sportverwaltung auf den städtischen Bezirks- und Vereinssportanlagen erfolgreich umgesetzte oder noch geplante Maßnahmen verwiesen werden. Aktuell stehen besonders fünf Maßnahmen in den Stadtteilen Wersten, Bilk, Lohausen, Düsseltal und Benrath im Vordergrund, die zur Erreichung von nachhaltigen Effekten für den Düsseldorfer Amateurfußball und Breitensport im Nachgang zur UEFA-EURO 2024 umgesetzt werden sollen (SPOA/048/2023).

Wir wollen darüber hinaus zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt einstellen, um insgesamt drei weitere Sportflächen auf Bezirks- und Vereinssportanlagen in den Stadtteilen qualifizieren zu können, die bisher nicht von dem vorgenannten Maßnahmenpaket im Rahmen der UEFA-EURO 2024 profitieren können.

Die Sportverwaltung soll die entsprechenden Flächen und Qualifizierungsmöglichkeiten auf den vorgenannten Sportanlagen in einer Sitzung des Sportausschusses im ersten Halbjahr 2025 vorstellen, um dann auf Grundlage dieser Vorstellung über die Aufhebung des Sperrvermerks entscheiden zu können.

Rolf Tups, Mirja Cordes, Dr. Frank Schulz