Interfraktioneller Antrag: E- Government voranbringen - anwenderfreundlich und zeitnah das Ratsinformationssystem nutzen (UsabiIity)

Stephan Speit
Sitzung am 16.06.2016
Stephan Speit
Antrag:

Der Personal- und Organisationsausschuss der Stadt Düsseldorf beauftragt die Venaraltung, für den Rat, für alle Ausschüsse und die Bezirksvertretungen das digitale Ratsinformationssystem in einem einheitlichen und anwenderfreundlichen Prozedere zu nutzen:

  1. Einstellen öffentlicher Sitzungsunterlagen wie Einladungsdokument, Tagesordnungen, Vorlagen sowie Nachträge usw. rechtzeitig vor Sitzungsbeginn,
  2. Einstellen von Antworten der Verwaltung auf Anfragen sowie die gehaltenen Präsentationen im Anschluss an die Sitzung, möglichst noch am Sitzungstag,
  3. Einstellen der Protokolle/Niederschriften, sobald diese freigegeben sind.
Begründung:

Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Politik und auch für die Presse ist das lnternet-Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur eines der wichtigsten Kommunikationsplattformen für lnformationen zu städtischen Angeboten, Services und Veranstaltungen, sondern auch ein Werkzeug, um mehr Bürgerbeteiligung zu garantieren. Eine anwenderfreundliche Bereitstellung von lnformationen zu politischen Entscheidungsprozessen gehört dabei zu den fundamentalen Basis-Services, die die Stadt zu erbringen hat, um Transparenz zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zur erreichen, wäre es hilfreich, dass Niederschriften, Präsentationen, Antworten der Venrvaltung, etc. zeitnah eingestellt werden. Dies entspräche auch der
Geschäftsanweisung (GA RSD) vom 31.03.2015. Dort heißt es unter Ziffer 5.2:

'Anfragen werden von der Venraltung in der Sitzung beantwortet. Während der Sitzung werden Ausdrucke der Antworten verteilt (Muster siehe Anlage 1). Nach den Sitzungen werden die Antworten der Venrualtung als Antage zur Vorlage in das Ratsinformationssystem eingestellt und in den Text der Niederschrift aufgenommen. Die Antwort auf eine Ratsanfrage, die wegen Zeitablaufs in der Sitzung schriftlich erfolgt ist, ist der Niederschrift als Anlage beizufügen."

Die Einstellung der während der Sitzung gehaltenen Präsentationen werden zwar in der Geschäftsanweisung nicht explizit enarähnt, sind aber im Sinne der Anweisung zu verstehen.