Information über die aktualisierten Washingtoner Prinzipien

Information über die aktualisierten Washingtoner Prinzipien
Marcus Münter
Sitzung am 25.04.2024
Marcus Münter

Antrag der CDU-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses am 25. April 2024

Antrag:

Die Verwaltung soll in Abstimmung mit der Stiftung Museum Kunstpalast prüfen, ob und in welcher Form in den Abendstunden eine verbesserte bzw. zusätzliche Beleuchtung auf dem Teilstück Ehrenhof (Kunstpalast inkl. Fontänen-Bassin bis Restaurierungszentrum) und ggf. auch darüber hinaus unter Einbezug der Tonhalle realisiert werden könnte – im Hinblick auf Sicherheit, Ästhetik, Denkmalrecht, Ökologie (u. a. Beleuchtungsdauer, Lichtstärke, Lichtfarbe, Energieeffizienz), Vandalismusschutz sowie Einrichtungs- und Betriebskosten. Ziel sollte eine optisch akzentuiertere Verbindung der Kulturbauten im Bereich Ehrenhof sein.

Die Ergebnisse sind dem Kulturausschuss, den weiteren zuständigen Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung 1 im ersten Quartal 2025 zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Am 10. März 2024 berichtete die „Welt am Sonntag“ in einem Gastbeitrag über die Neufassung der Washingtoner Prinzipien (Washingtoner Erklärung) zum Umgang mit NS-Raubkunst insbesondere aus jüdischem Besitz.1 Gemeint sind die „Washington Principles on Nazi-Confiscated Art“, die im Jahr 1998 von mehr als 40 Staaten, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet wurden.2

Damals konnte zum ersten Mal eine international einheitliche Regelung geschaffen werden, um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kunst- und Kulturgut an die geschädigten Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Erbinnen und Erben zurückzugeben („restituieren“). Im März 2023 haben die beteiligten Staaten nach 25 Jahren „auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen […] aktualisierte und verbesserte Prinzipien“ verabschiedet.3

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für faire und gerechte Lösungen bei der Rückgabe von Raubkunst aus den Sammlungen im Besitz städtischer und stadtbeteiligter Kultureinrichtungen ein. Dies betrifft zu Unrecht enteignete, beschlagnahmte oder veräußerte Kunstwerke und kulturelle Objekte sowohl aus der NS-Zeit als auch aus weiteren Unrechtskontexten, namentlich Kolonialismus und SBZ/DDR. Unsere Fraktion hat bereits im Jahr 2018 dem städtischen Konzept zur Provenienz-Forschung zugestimmt.4

Im Juni 2023 haben wir zudem gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN per Antrag im Haupt- und Finanzausschuss dafür gesorgt, dass die vorhandenen beiden Projektstellen „Provenienz“ im Kulturdezernat für eine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung entfristet wurden.5

Wir würden es daher begrüßen, wenn die Leitung der städtischen Stabsstelle Provenienz-Forschung die Mitglieder des Kulturausschusses baldmöglich über die neugefassten Washingtoner Prinzipien informiert und deren Folgen für Herkunftsrecherche und Restitutionspraxis im Bereich der öffentlichen Düsseldorfer Kultursammlungen darstellt.

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1Ausgabe Nr. 10/2024, S. 11. Der Autor Dr. Julien Reitzenstein ist Historiker und Lehrbeauftragter an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität. Vgl. auch den Gastbeitrag „Zeit für einen Restitutionsvertrag“ von Markus Blume, Ina Brandes und Barbara Klepsch in: FAZ, Nr. 62/2024, S. 8.

2Im Zuge der Washingtoner Prinzipien verpflichteten sich in Deutschland im Jahr 1999 Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in einer „Gemeinsamen Erklärung“, als Träger öffentlicher Einrichtungen auf die Restitution von NS-Raubkunst hinzuwirken. Im Jahr 2003 wurde von den Genannten im Wege einer Absprache eine „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ eingesetzt. In Streitfällen kann die Kommission angerufen werden, mit Einverständnis der Streitparteien als Mediatorin vermitteln und eine rechtlich nicht bindende Empfehlung aussprechen. Derzeit mehren sich die Stimmen, die in Deutschland ein „Restitutionsgesetz“ oder alternativ einen „Restitutionsstaatsvertrag“ als Regelwerk fordern – „für eine rechtssichere, demokratische und der erforderlichen Sensibilität im Umgang mit NS-Unrecht angemessene Lösung“ (vgl. FAZ, ebd.).

3Welt am Sonntag, ebd.

441/ 117/2018.

5HFA/017/2023.

Dr. Susanne Schwabach-Albrecht