
(c) Laurence Chaperon
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 beschlossene Einführung einer pauschalierten Förderung sowie die Überplanung der Einrichtungslandschaft umzusetzen.
Sofern in der Übergangsphase Träger von Einrichtungen Probleme gegenüber der Verwaltung anzeigen, sind diese einzelfallbezogen zu lösen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, entsprechende Haushaltsmittel überplanmäßig für eine Miet- und Betriebskostenhilfe in 2014 bereitzustellen.
Im dritten Kinder- und Jugendförderplan wurden die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der offenen Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Jugendschutzes für den Zeitraum 2010 bis 2014 dokumentiert und für jeden Bereich konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Vier Jahre nach Verabschiedung dieser Jugendhilfeplanung sind alle 60 Themen- und Handlungsfelder aufgegriffen und − mit Ausnahme der budgetierten OT-Förderung − umgesetzt worden.
Die Einführung einer pauschalierten Förderung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist erklärtes Ziel aller Fraktionen. Hieran gekoppelt ist die einstimmig beschlossene Überplanung der Einrichtungen in enger Abstimmung mit den Trägern. Diese Aufgabenstellungen sind − möglichst bis zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans − umzusetzen.
Für unsere Fraktionen ist es aber auch wichtig, dass Trägern von Kinder- und Jugendeinrichtungen, bei denen Finanzierungsprobleme auftreten, kurzfristig geholfen wird.
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