Haushaltsantrag: Rücknahme der Lehrgangsstreichungen an der VHS Düsseldorf

Haushaltsantrag: Rücknahme der Lehrgangsstreichungen an der VHS Düsseldorf
Rolf Tups
Sitzung am 13.12.2018
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt beauftragt die Verwaltung, die Zahl der Volllehrgänge im Bereich der schulischen Weiterbildung an der Volkshochschule Düsseldorf wieder von 21 auf 23 zu erhöhen und damit die im Rahmen des Projekts „Verwaltung 2020“ erfolgte Kürzung zurückzunehmen.

Entsprechend sind Mittel für Personalkosten sowie Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsplan für die Jahre 2019 ff. einzustellen.

Begründung:

Die Stadt hat es sich bislang zur Aufgabe gemacht, an der Volkshochschule Düsseldorf ein bedarfsgerechtes Weiterbildungsangebot zum Erwerb von Schulabschlüssen in der Sekundarstufe I sicherzustellen. Konkret bietet die VHS Lehrgänge zur Erlangung des staatlich anerkannten Hauptschulabschlusses (Klasse 9 und 10) und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) an.

Im Rahmen des Reformprojekts „Verwaltung 2020“ fallen nun aber ab 2019 im Bereich der schulischen Weiterbildung zwei Volllehrgänge mit insgesamt jährlich 500 Unterrichtsstunden dauerhaft weg. Das hat zur Folge, dass künftig etwa 60 Menschen weniger als bisher auf dem zweiten Bildungsweg den Hauptschulabschluss oder die Fachoberschulreife erwerben können.

Die Kürzung dieser zwei Lehrgänge an der VHS reißt eine Lücke in die Düsseldorfer Weiterbildungslandschaft, die weder von der Abendrealschule noch den Berufskollegs geschlossen wird. Die Abendrealschule lässt nur Interessierte zu, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und eine Berufstätigkeit oder Ähnliches nachweisen können. Die Berufskollegs haben in der beruflichen Bildung im dualen System ihre Kernaufgabe. Ihre Schülerinnen und Schüler haben die Vollschulzeitpflicht erfüllt und sind vergleichsweise jung (um die 20 Jahre).

Für viele Menschen ist die Volkshochschule heute schon der einzige Ort, wo die Möglichkeit zur schulischen Weiterbildung unabhängig von Alter und Berufstätigkeit besteht. Ab kommendem Jahr würde auch die VHS Düsseldorf für einige von ihnen unerreichbar sein, da sie wegen der fehlenden Lehrgänge abgewiesen werden müssten. Unter den Betroffenen wären erfahrungsgemäß Geflüchtete, Zugewanderte, alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern und Menschen mit Suchterfahrung. Ihnen würde künftig die Chance genommen, ihre Bildungsziele zu erreichen.

Um eine solche soziale Schieflage zu verhindern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Düsseldorf durch gleichbleibende Chancengerechtigkeit in der schulischen Weiterbildung zu stärken, soll die vorgenommene Streichung der beiden Volllehrgänge dauerhaft  rückgängig gemacht werden.

Investitionen in Bildung und Weiterbildung für die Schwächsten unserer Gesellschaft zahlen sich aus. Jede und jeder, die und der nicht von städtischen Transferleistungen abhängig ist, entlastet durch Eigenständigkeit den kommunalen Haushalt und erhöht die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt. Ganz wesentlich ist zudem, dass die Absolventinnen und Absolventen der schulischen Weiterbildungsangebote an der VHS die Gestaltungsmöglichkeiten ihres eigenen Lebens enorm erweitern. Mit ihrem Schulabschluss können sie sich besser auf dem Arbeitsmarkt behaupten, leichter einen Job finden, damit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sich auf diese Weise sowohl persönlich als auch beruflich ganz neue Chancen erschließen.