
(c) Claudia Weng
Die Gesamtsumme der Fördermittel für Wohnraum wird in der bisherigen Höhe beibehalten (Produkt Wohnungsbauförderung, Konten 53180000 und 78683000 sowie Produkt Wohnraumsicherung und -versorgung, Konten 53180000 und 78180000).
Um die Kürzung der Mittel beim Ankauf von Belegungsrechten auszugleichen, wird der Ansatz zur Förderung der Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum um 71.600 Euro angehoben (Produkt Wohnungsbauförderung, Konto 53180000).
Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Einzahlung für die Tilgung von städtischen Wohnungsbaudarlehen. Das entsprechende Konto (Produkt Wohnungsbauförderung, Konto 68683000, Maßnahme 790000119) wird um den gleichen Betrag erhöht.
Die Landeshauptstadt unterstützt mit einem umfangreichen Förderangebot seit vielen Jahren erfolgreich den Düsseldorfer Wohnungsmarkt. Mit einem Gesamtbudget von 3.353.600 Euro werden Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, der Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen sowie Darlehen für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum mit städtischen Mitteln unterstützt.
Diese Programme ergänzen damit als wichtige Förderinstrumente die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des städtischen Handlungskonzeptes Wohnen und tragen nachweislich dazu bei, in Düsseldorf ein ausgewogenes Angebot von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Der CDU-Ratsfraktion ist es daher ein wichtiges Ziel, die erfolgreiche städtische Förderung fortzuführen. Die beim Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht mehr benötigten Mittel dürfen daher nicht ersatzlos gestrichen, sondern müssen weiterhin für die Wohnraumförderung eingesetzt werden. Da barrierefreies Wohnen in Zukunft einen immer höheren Stellenwert einnehmen wird und bislang nur etwa zwei Prozent der Düsseldorfer Wohnungen barrierefrei oder -arm sind, sollten die Anstrengungen auf diesem Gebiet verstärkt werden.
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