
(c) Ralph Sondermann
Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die Erhöhung des Ansatzes im Produkt 5656101 Umwelt- u. Gewässerschutz, Konto 53180000, um 156.000 Euro. Die Mittel für die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern sollen hierdurch künftig 400.000 Euro pro Jahr betragen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Änderung der Richtlinien des Schallschutzfensterprogramms vorzubereiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen die Fördervoraussetzungen so verändert werden, dass auch der Einbau entsprechender Fenster in Gebäuden mit einer Baugenehmigung nach 1974 (z. B. bis zu einem Stichtag im Jahr 1990) unterstützt werden kann.
Lärm ist in Düsseldorf ein Dauerthema. Deshalb fördert die Landeshauptstadt bereits seit 2004 den erstmaligen Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämpften Lüftungsanlagen. Sie sollen Anwohnerinnen und Anwohner an besonders lärmbelasteten Straßen schützen.
Wie die Verwaltung auf Rückfragen der CDU-Ratsfraktion im Umweltausschuss mitteilte, wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in den vergangen Jahren jeweils fast vollständig ausgegeben.
Allerdings werden bislang nur Schallschutzfenster in Gebäuden gefördert, deren Baugenehmigung vor dem 1.4.1974 erteilt wurde. Dies entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit vieler Düsseldorferinnen und Düsseldorfer. Zahlreiche Gebäude an stark lärmbelasteten Straße wurden erst in den späten 1970er- bzw. 1980er-Jahren errichtet. Die Fenster in diesen Gebäuden tragen den stark gestiegenen Belastungen durch den Straßenverkehrslärm in der wachsenden Stadt kaum Rechnung.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für einen nachhaltigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm ein. Deshalb halten wir es für notwendig, auch jüngere Gebäude an Straßen mit hoher Verkehrsbelastung in die Förderung aufzunehmen. Gleichzeitig möchten wir die zur Verfügung stehenden Mittel an die Ausweitung des Programms und ebenso an die gestiegene Nachfrage anpassen.
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