
(c) Klaudia Taday
Der Sportausschuss beschließt, im
Produkt 042 424 040: Sportförderung durch Zuschussgewährung und Leistungen an die Bäder GmbH
Zeile 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Sachkonto: 10000, 5235000 Erstattung für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an verbundene Unternehmen, Beteiligungen
die Kürzungen zurückzunehmen und die Mittel bereitzustellen, um den derzeitigen Standard zu halten.
Öffentliche Schwimmbäder in der Kommune leisten einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit, zur aktiven Freizeitgestaltung und fördern soziale Kontakte. Sie tragen erheblich zum gemeinschaftlichen Leben in einer Stadt oder Gemeinde bei. Die Schwimmbäder werden von Schulen, Vereinen, Gesundheitsgruppen, Familien und einzelnen Badegästen besucht. Während früher das Schwimmbad in erster Linie als Sportfläche gesehen wurde, steht heute mehr der Erlebniswert des Schwimmbades - also die Ausstattung mit Wasserattraktionen - und der Gastronomiebereich im Blickpunkt des Interesses.
Aber unabhängig von ihrer Ausrichtung entstehen, um die Schwimmbäder geöffnet zu halten und zu bewirtschaften, hohe Betriebskosten, die einen erheblichen Zuschussbedarf bedürfen, da die Kosten bei weitem nicht durch Eintrittsgelder oder Erstattungen gedeckt werden.
Die Ratsfraktionen von FDP und CDU fordern, dass die Kürzungen bei den Betriebskosten zurückgenommen werden.
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