Haushaltsantrag: Auflösung des Ausgleichsamtes

Stephan Speit
Sitzung am 15.11.2012
Stephan Speit
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die für das Produkt 031 351 300 (Lastenausgleich) vorgesehenen Personalaufwendungen für die Jahre 2013 bis 2016 auf die Produkte umzustellen, denen das Personal seit Auflösung des Ausgleichsamtes zugeordnet ist. Etwaige Minderausgaben, die sich hieraus seit 1. Januar 2012 ergeben haben, sind als Kompensationsbeitrag dem Haushalt zuzuführen.  

Begründung:

Ab dem 1. Januar 2012 obliegt dem Ausgleichsamt des Rhein-Kreises Neuss die landesweite Durchführung des Lastenausgleichs. Das Finanzministerium hat daraufhin die Auflösung der bestehenden Ausgleichsämter zum 31.12.2011 veranlasst.
Aus diesem Grund beantragen wir, die Personalkostenansätze zum Produkt 031 351 300 unter Berücksichtigung des − anderen Produkten zugeordneten − Personals umzuverteilen.
Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Ausgleichsamtes zwischenzeitlich nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis bei der Stadt Düsseldorf stehen, sind die ersparten Aufwendungen der Rücklage zuzuführen.

Johannes Eßer
Thomas Nicolin