(c) iStock/Paulo Ramos
Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 19.03.2026
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. die Systematik der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen weiterzuentwickeln und zukünftig anstelle von pauschalen Ansätzen möglichst konkrete Maßnahmenplanungen im Haushaltsplan zu verankern.
2. bei der Haushaltsaufstellung und der Umsetzung das Controlling der Maßnahmen durchzuführen und entsprechend transparent zu berichten.
3. die Wirksamkeit der städtischen Maßnahmen messbar zu machen, indem ein Monitoringsystem mit qualitativen und quantitativen Indikatoren sowie Prognosen etabliert wird, die regelmäßig erfasst und dem Rat berichtet werden.
4. das bestehende Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ wirkungsorientiert weiterzuentwickeln, um den Zugang zu erleichtern und die Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen für Energieeinsparung und Lebensqualität bringen. Ein Ziel ist es, mit der städtischen Förderung Projekte zu ermöglichen, die ansonsten nicht umgesetzt würden, und reine Doppelförderungen mit Landes- oder Bundesprogrammen auszuschließen. Dabei soll die Förderung in den Zielgruppen und Themen fokussiert werden, unter anderem auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
5. die Fortführung der Sonderförderung von Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen zu prüfen.
6. die überarbeiteten Förderrichtlinien dem AUS und dem Rat im zweiten Quartal 2026 vorzulegen, so dass ein Neustart der Förderung zum 1. Oktober 2026 ermöglicht wird.
7. ein leicht zugängliches Beratungsangebot für Klimaschutz- und Begrünungsmaßnahmen zu verstetigen und auszubauen, etwa durch externe Sprechstunden in öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerhäusern.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Umsetzung dieser Schritte die Restmittel in Höhe von 76.518.194,03 Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2025 (Produkt 5656102, Konto 5241000) in das neue Haushaltsjahr zu übertragen. Es sollen durch die Mittelübertragung unter anderem die geplanten energetischen Maßnahmen (Neubau und Sanierungen), die Maßnahmen im Verkehr (Radleitroute 2, Eigenanteil „MultiMoDus“), die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und das weiterentwickelte Förderprogramm ermöglicht werden. Fortgesetzt werden sollen insbesondere die Beratungsangebote, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Programme im Bereich Klimaschutz und Wirtschaft und die Erstellung des Controllingtools. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die notwendigen Ansätze im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2027 unter Berücksichtigung der Haushaltslage etatisiert.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die durch die städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Ausnahme der Stadtwerke für 2026 geplanten zusätzlichen Maßnahmen in den Klimaschutz zu ermitteln. Die Aufstellung sowie die Erläuterung der Berechnung des Monitorings sollen vor der Sommerpause vorgelegt werden. Bis 2030 sollen Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Biodiversitätsmaßnahmen in Summe von 500 Millionen Euro angestrebt werden, mindestens jedoch 80 Millionen Euro jährlich, umgesetzt durch die Stadt und die städtischen Konzerngesellschaften, exklusive der Stadtwerke. Dabei liegt der Schwerpunkt wie in den letzten Jahren auf Klimaschutzmaßnahmen.


Empfehlen Sie uns!