
(c) Ralph Sondermann
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15. März 2023
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, über die kommunalen Spitzenverbände den Bund zu bitten, die StVO sowie die VwV-StVO dahingehend zu ändern, dass das Vz. 721 (Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr) auch mit einer Variante für die Geradeausrichtung sowie ggf. mit Varianten für weitere Fahrtrichtungen vorgesehen wird.
Durch die StVO-Novelle 2020 ist das Vz. 721 (Grünpfeil mit Beschränkung für den Radverkehr) regelhaft eingeführt worden. Es erlaubt das Rechtsabbiegen für Radfahrende bei roter Ampel nach einem Halt. Die Anwendungsvoraussetzungen sind in der VwV-StVO geregelt. Die Stadt Düsseldorf plant nach Mitteilung der Verwaltung aus der Januar-Sitzung des OVA die regelhafte Einführung des Zeichens an rund 200 Rechtsabbiegerelationen im Stadtgebiet bis Ende 2023.
Eine zusätzliche Möglichkeit, den Radverkehr zu fördern und die Leichtigkeit des Verkehrs zu verbessern, besteht jedoch in vergleichbarer Weise auch für andere Kreuzungsbereiche mit Lichtzeichenanlagen. So kann insbesondere für die Geradeausfahrt an T-Kreuzungen, bei denen nur von Links eine Straße einmündet, die Geradeausfahrt für Radfahrende mit einem entsprechenden Hinweisschild an der Lichtzeichenanlage auch bei „Rot“ gewährt werden. Vergleichbare Beschilderungen gibt es in Frankreich (Zeichen M12), in Belgien (Zeichen B22/B23) und in Österreich.

Beispielbeschilderung in Österreich
Die Stadt sollte sich über die kommunalen Spitzenverbände beim Bund dafür einsetzen, die notwendige Anpassung der StVO und der VwV-StVO zu einer bedarfsgerechteren Einsetzbarkeit des Grünpfeils nach dem Vorbild des europäischen Auslands zeitnah vorzunehmen.
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