
(c) CDU-Ratsfraktion
Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/110/2025 in der Ratssitzung am 10. April 2025
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Vorbild der Stadt Dortmund eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Minderjährige im Stadtgebiet von Düsseldorf untersagt.
Zudem soll geprüft werden, inwiefern Verstöße gegen ein solches Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können, und inwieweit ein Werbeverbot erlassen werden kann.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände bzw. gegenüber dem Land NRW und dem Bund für ein bundeseinheitliches Verkaufsverbot einzusetzen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas prüfen.
Der Rat bekräftigt das Ziel, die Adler-Brachflächen schnellstmöglich für den Wohnungsbau zu aktivieren – entsprechend der wohnungspolitischen Ziele der Stadt. Daher strebt der Rat eine Übernahme der Flächen durch die Stadt oder ein Konsortium mit städtischer Beteiligung und eine Umsetzung in städtischer Koordination an, sofern eine zeitnahe Realisierung durch die aktuellen oder möglichen neuen Eigentümer*innen nicht erfolgt.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
- In Gesprächen mit der LEG den privatrechtlichen Ankauf des Glasmacherviertels durch die Stadt oder ein Konsortium mit städtischer Beteiligung zu verhandeln. Die Konditionen müssen dabei so ausgestaltet sein, dass die Realisierung den wohnungspolitischen Zielen entsprechen kann.
- Die vom Rat am 10.05.2022 beschlossene Vorbereitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gelände der ehemaligen Glashütte gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch zu forcieren (RAT/207/2022). Insbesondere soll die LEG darüber informiert werden und die Gelegenheit erhalten, die Fläche zu einem gemäß Baugesetzbuch festgelegten Preis an die Stadt oder ein Konsortium mit städtischer Beteiligung zu veräußern. Entsprechend ist kurzfristig eine Wertermittlung vorzunehmen.
- Zu prüfen, ob der Share-Deal zur Übernahme der Brack Capital Properties (BCP) durch die LEG eine Umgehung des besonderen Vorkaufsrechts der Stadt darstellt.
- Dem Rat am 10.07.2025 einen Bericht über die Entscheidung der LEG und die nächsten Schritte zu geben.
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.
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