Für eine kulturelle Nachnutzung des Hofgärtnerhauses

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 04.06.2020
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, seinen Beschluss vom 18. Mai 2017 umzusetzen (01/ 144/2017) und bis zur Ratssitzung am 18. Juni 2020 ein Konzept für die zukünftige Nutzung des Hofgärtnerhauses sowie für das Vergabeverfahren vorzulegen. Dabei soll nun eine bedeutsame kulturelle Nutzung des Gebäudes angestrebt werden.

 

Begründung:

Der Rat hat am 18. Mai 2017 beschlossen, „das Hofgärtnerhaus nur in Erbpacht zu vergeben, nicht zu veräußern und für die zukünftige Nutzung sowie das Vergabeverfahren ein Konzept vorzulegen. Dabei ist vorrangig eine Nutzung durch Gastronomie anzustreben“.[1]

Seitdem hat die CDU-Ratsfraktion schon zwei Mal[2] nach dem Bearbeitungsstand des Ratsauftrags gefragt. Im Jahr 2018 erklärte dazu die Verwaltung: „Hinsichtlich der Nachnutzung des Hofgärtnerhauses sind Gespräche über ein mögliches Nachnutzungskonzept geführt worden. Sobald dieses konkretisiert ist, wird das Konzept und das Vergabeverfahren in den zuständigen Gremien vorgestellt.“

Knapp ein Jahr später war die Antwort etwas ausführlicher: „Die Verwaltung hat daraufhin [nach dem Ratsbeschluss] Gespräche, insbesondere mit einem potentiellen Investor über ein mögliches Nachnutzungskonzept geführt. Eine Einigung über die wesentlichen vertraglichen und finanziellen Eckpunkte konnte jedoch nicht erzielt werden. Die Verwaltung arbeitet weiterhin an der Umsetzung des obigen Ratsauftrages und wird dazu weitere Gespräche führen. Konkrete Aussagen zum Vergabeverfahren Hofgärtnerhaus können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gemacht werden.“

Die CDU-Fraktion hat gegen eine Verlagerung des Theatermuseums ins Gebäude Konrad-Adenauer-Platz 1 (KAP 1) gestimmt. Da die Mehrheit des Rats den Umzug aber beschlossen hat, setzen wir uns intensiv für eine Nachnutzung des Hofgärtnerhauses ein, die dem Gebäude und seiner Geschichte angemessen ist und gerecht wird.

Wir halten hier eine öffentlich zugängliche Kultureinrichtung für die beste Lösung. Daher soll die Verwaltung von der Vorgabe entbunden werden „vorrangig eine Nutzung durch Gastronomie anzustreben“. Für uns ist die seit über zweieinhalb Jahren ergebnislos verlaufende Suche nach einer/einem gastronomischen Pächterin/Pächter ein Beleg dafür, dass der alte Ansatz verfehlt ist.

Wir sind überzeugt, nur eine bedeutsame kulturelle Nutzung führt zum Vergabeerfolg und liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf den knappen Zeitplan (Umzug des Theatermuseums ins KAP 1 im zweiten Quartal 2021) soll die Verwaltung nun entsprechend aktiv werden.




[1] 01/ 144/2017.

[2] Anfrage der CDU-Fraktion im Rat am 22. März 2018 (01/ 28/2018) sowie im Kulturausschuss am 14. Februar 2019 (41/ 29/2019).