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Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratsssitzung am 12. Dezember 2024
Der Rat beschließt die Fortführung der erhöhten Honorarsätze für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der offenen Ganztagsschule (OGS), die in der Ratssitzung am 09. November 2023 (RAT/248/2023) auf Initiative von CDU und GRÜNEN beschlossen wurden, sodass das vielfältige Nachmittagsprogramm für Schülerinnen und Schüler in seiner Qualität erhalten werden kann.
Die Mittelbereitstellung erfolgt zunächst einmalig in Höhe von zusätzlichen 2,35 Mio. Euro für das Jahr 2025. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Grundschulkinder der ersten Klassen ab 01. August 2026 erwarten wir vom Land NRW rechtzeitig vor den Beratungen zum städtischen Haushaltsplan 2026 Zusagen über die OGS-Finanzierung (gemäß Konnexitätsprinzip).
Der Rat hat am 9. November 2023 auch die Entwicklung eines Konzepts für einen langfristigen Honorarrahmen für die Anbieterinnen und Anbieter zur OGS-Qualitätssicherung beauftragt. Dieses Konzept ist in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport) im 1. Quartal 2025 vorzustellen.
Mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Bildungsförderung und Betreuung im Primarbereich zu unterstützen, wurde zum Schuljahr 2003/04 die OGS in der Landeshauptstadt eingeführt. „Bildung soll wieder als ganzheitlicher Prozess verstanden werden und nicht in schulisches Lernen auf der einen und bloße Betreuung auf der anderen Seite aufgespalten werden.“ (Beschlussvorlage 01/128/03 im RAT am 26. Juni 2003). „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.“1
Eine Maßnahme zur Sicherung dieses ganzheitlichen Prozesses ist seit 2003 das Engagement von ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf den Gebieten der Kunst, der Musik, des Tanzes, der Kultur, des Sports und anderer Bereiche, die unter dem Begriff „Bildungsanbieter“ auf Honorarbasis in der OGS tätig sind. „Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS sollten zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot führen […].“2
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine angemessene Vergütung von Honorarkräften in der OGS ein, die in erheblichem Umfang zur Sicherung der Qualität beitragen. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass geeignete Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter für eine Tätigkeit in der OGS gewonnen bzw. dauerhaft gebunden werden können. Dazu wurde die Stadtverwaltung mit dem oben genannten Ratsbeschluss am 09. November 2023 (RAT/248/2023) wie folgt beauftragt:
1. den Honorarrahmen für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der OGS je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten wie folgt anzusetzen:
- Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul-, Hochschul- oder Berufsabschluss, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 35 Euro je Projekteinheit (UE).
- Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss erhalten ein Regelhonorar von 30 Euro je Projekteinheit (UE).
- Anbieterinnen und Anbieter mit einem Berufsabschluss erhalten ein Regelhonorar von 25 Euro je Projekteinheit (UE).
- Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 20 Euro je Projekteinheit (UE).
- Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende erhalten ein Regelhonorar von 15 Euro je Projekteinheit (UE).
2. das bestehende kostenfreie Weiterbildungsangebot (Qualifizierung nach Düsseldorfer Modell) weiterhin auf alle – an Grundschulen im Offenen Ganztag bzw. in Kindertageseinrichtungen – tätigen Personen anzuwenden.
3. ein Konzept zur OGS-Qualitätssicherung von den zuständigen Akteurinnen und Akteuren3 zu erstellen, einen langfristigen Honorarrahmen zu erarbeiten, beides in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport) vorberaten und im Rat beschließen zu lassen.
1 Die Offene Ganztagsschule in Düsseldorf. Eine Evaluation aus verschiedenen Perspektiven nach 12 Jahren, Landeshauptstadt Düsseldorf, o. J., S. 8.
2 Ebd.
3 U. a. Amt für Schule und Bildung, Amt für Soziales und Jugend, Sportamt, Kulturamt, Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf/LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Clara-Schumann-Musikschule, Stadtsportbund, Bädergesellschaft, Düsseldorfer Unternehmerschaft
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