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Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 14. Dezember 2023
Der Rat möchte Schülerinnen und Schüler an Grundschulen mit einem Schulsozialindex von Stufe 5 bis 8 gezielt bei der Verbesserung ihrer schulischen Leistungen, ihrer Gesundheit, ihrer Konzentration und ihrer Selbstorganisation unterstützen. Dazu werden für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 50.000 Euro in einem Fonds bereitgestellt, aus dem bis zu vier ausgewählte beispielhafte Schulen Gelder für entsprechende Maßnahmen abrufen können.
Über eingeleitete bzw. in Planung stehende Maßnahmen und über den gemeldeten Finanzbedarf der ausgewählten Grundschulen wird der Schulausschuss vor Beginn der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 informiert, um über weitere Förderungen und die Ausweitung auf weitere Grundschulen zu beraten.
In der Kooperationsvereinbarung zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Kinder an Grundschulen in Quartieren mit besonderen Herausforderungen gezielt zu fördern und diese Grundschulen zu unterstützen. Mit Hilfe des Instruments des schulscharfen Sozialindex der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es jetzt möglich, die entsprechenden Grundschulen und ihre Schülerinnen und Schüler noch besser zu fördern.
Bei der Wahrnehmung originärer Schulträgeraufgaben berücksichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf bereits die lokalen sozialen Gegebenheiten und Besonderheiten ihrer Schulen umfassend. Beispielhaft wird die räumliche Gestaltung der Schulgrundstücke stadtteilintegriert geplant und bei der Verteilung der selbstverwalteten Schulbudgets ein Aufschlag gewährt, sobald mindestens 20 Prozent der Schülerschaft Sozialleistungen erhält.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat daneben mit dem schulscharfen Sozialindex ein Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe die einzelnen Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen zudem in ihrer pädagogischen Arbeit gezielter unterstützt werden können. Der schulscharfe Sozialindex soll dazu beitragen, bestimmte Ressourcen zielgenauer auf die Schulen zu verteilen. Ziel ist es insbesondere, den besonders hoch belasteten Schulen zusätzliche Ressourcen zuzuweisen und sie so bei ihrer herausfordernden Arbeit noch besser zu unterstützen.
Der Schulsozialindex ist dabei ausdrücklich kein Instrument, um die an Schulen geleistete pädagogische Arbeit zu bewerten. Er identifiziert lediglich die bestehenden sozialen Herausforderungen mit dem Ziel, solche Schulen konkreter und besser als bisher zu unterstützen.
Wir wollen ab dem Schuljahr 2024/25 bis zu vier ausgewählte Grundschulen mit einem Schulsozialindex der Stufen 5 - 8 bespielhaft speziell fördern, um eine individuelle und gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen.
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