Ergänzungsantrag zum Haushaltsantrag der Liga Wohlfahrt Düsseldorf: Anpassung der Förderung Schulsozialarbeit im Rahmen der Landesfinanzierung „Bildung und Teilhabe“ an die kommunale Finanzierung laut Rahmenvertrag

Ergänzungsantrag zum Haushaltsantrag der Liga Wohlfahrt Düsseldorf: Anpassung der Förderung Schulsozialarbeit im Rahmen der Landesfinanzierung „Bildung und Teilhabe“ an die kommunale Finanzierung laut Rahmenvertrag
Florian Tussing
Sitzung am 13.11.2018
Florian Tussing
Ergänzungsantrag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Aufstockung der landesfinanzierten Schulsozialarbeit durch kommunale Mittel in Höhe von 660.560 Euro (57,5 VZÄ[1] je 11.487 Euro) zugunsten der Liga Wohlfahrt Düsseldorf für das kommende Jahr.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit allen Beteiligten die Einbeziehung aller Düsseldorfer Schulen in die Sozialarbeit abzustimmen und bestehende Finanzierungslücken zu schließen. Ein Umsetzungsvorschlag ist dem Ausschuss vor den Sommerferien 2019 zur Entscheidung vorzulegen.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den zuständigen Landes- und Bundesbehörden eine auskömmliche Finanzierung des Fördermodells „Soziale Arbeit an Schulen“ zu erörtern und eine über das Jahr 2021 hinausgehende Unterstützung sowie einen geringeren kommunalen Eigenanteil einzufordern. 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in die Präventionskette der Schulsozialarbeit sowohl Gymnasien ohne Schulsozialarbeit als auch Kindertageseinrichtungen einzubeziehen und Unterstützungsangebote im Rahmen des neuen „Gute Kita“-Gesetzes auf- und auszubauen.

[1] VZÄ = Vollzeitstellen-Äquivalente

 

Begründung:

Die CDU-Ratsfraktion teilt die Einschätzung der Liga Wohlfahrt, dass sich die Düsseldorfer Schulsozialarbeit in langer Tradition erfolgreich entwickelt und verstetigt hat. Die Schulsozialarbeit hat sich für viele junge Menschen, deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrern zur ersten Anlaufstelle in viele Problemlagen vor Ort entwickelt und nimmt eine wichtige Unterstützungs- und Lotsenfunktion wahr.

Umso mehr irritiert uns, dass die bekannte Lücke in der Landesfinanzierung der sozialen Arbeit an Schulen im neuen Rahmenvertrag mit den Freien Trägern unberücksichtigt bleibt. Die Träger müssten folglich ihre fachlichen Standards senken, was die zugesagte gute Absicherung der sozialen Arbeit gefährdet. Die CDU kann auch nicht nachvollziehen, wie im Rahmen der vertraglichen Flexibilität – wie vom Oberbürgermeister gefordert – dieses Problem von den Wohlfahrtsverbänden gelöst werden kann.

Wir erwarten daher, dass sich die Beteiligten über den vollständigen Erhalt der Schulsozialarbeit, ihrer qualitativen Entwicklung und deren Finanzierung verständigen und die noch fehlenden Schulen in eine soziale Arbeit einbeziehen.

Genauso wichtig ist uns, dass Schulsozialarbeit so früh wie möglich ansetzt und eine erzieherische Begleitung bereits in den Kindertageseinrichtungen auf- und ausgebaut wird. Das neue „Gute Kita“-Gesetz bietet dazu eine große Chance: 5,5 Milliarden Euro wird die Bundesregierung für den qualitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung investieren und Kitas bedarfsgerecht fördern.