Ergänzungsantrag zum Antrag der Ratsfraktionen Die Linke: „Modernisierungsmieterhöhung in Hassels-Nord Aufklärung der MieterInnen über die Härtefallregelung“;

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 04.05.2015
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Das Wohnungsamt wird beauftragt, folgende mehrsprachige Informationen für die MieterInnen der IWG in Hassels wegen der begonnen bzw. unmittelbar bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu geben:

  • Alle MieterInnen sollen per Rundschreiben über die Beratungsmöglichkeiten und Unterstützung vor Ort informiert werden.
  • Die MieterInnen, bei denen noch nicht mit den Modernisierungsarbeiten begonnen wurde, sollen einen allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Härtefallregelung erhalten: Für den Fall, dass die Mieterhöhung infolge Modernisierung eine Härte darstellt, können die Umstände nur berücksichtigt werden, wenn dies dem Vermieter fristgerecht in Textform mitgeteilt wird.
  • Ferner soll darüber aufgeklärt werden, in welchen Fällen die Kosten für eine Rechtsberatung bei Mieterhöhungen von der Stadt übernommen werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, erneut in Gespräche mit den Eigentümern der Wohnanlagen in Hassels Nord (insbesondere Potsdamer Straße) einzutreten, um zu klären, unter welchen Bedingungen Mieterinnen und Mieter, die Leistungen nach SGB II/SGB XII (ALGII/Grundsicherung) o. Ä. beziehen, auch nach der angekündigten Modernisierung der Häuser und der damit verbundenen Mieterhöhung in ihren Wohnungen verbleiben können. Dabei soll noch einmal verstärkt für die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landeshauptstadt Düsseldorf geworben werden.

Begründung:

Die Eigentümer der Wohnanlagen in Hassels Nord (insbesondere Potsdamer Straße) haben im Februar diesen Jahres weitere Modernisierungsmaßnahmen angekündigt. So sollen Dach, Fassade und Heizungsanlage energetisch saniert, Fenster und Balkontüren mit isolierschutzverglasten Fenstern versehen sowie Bäder, Wohnungseingangstüren und Gegensprechanlagen erneuert werden.

Durch die Umlage der umfangreichen Maßnahmen auf die Miete wird diese bei vielen der genannten Wohnungen deutlich ansteigen. Zum Teil werden die Mieterhöhungen durch entsprechend geringere Nebenkosten (z. B.  Heizkosten) wieder aufgefangen. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass insbesondere Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGBII/SGBXII (ALGII/Grundsicherung) durch diese Mieterhöhung aus ihren Wohnungen verdrängt werden, da der Mietpreis ggf. nach der Anpassung nicht mehr als angemessen gilt.

Die CDU-Ratsfraktion möchte sich der Probleme der Mieterinnen und Mieter in Hassels Nord weiter annehmen. Um an dieser Stelle erfolgreich zu sein, ist an dieser Stelle eine konkrete Unterstützung durch die Verwaltung erforderlich.