Ergänzungsantrag zu TOP 3, Vorlage 66/25/2019, Aufforderung des Umweltministeriums des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung, zur Prüfung einer Umweltspur vom Werstener Kreuz bis in die Innenstadt (Kaiserstraße)

Ergänzungsantrag zu TOP 3, Vorlage 66/25/2019, Aufforderung des Umweltministeriums des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung, zur Prüfung einer Umweltspur vom Werstener Kreuz bis in die Innenstadt (Kaiserstraße)
Andreas Hartnigk
Sitzung am 09.01.2019
Andreas Hartnigk

Die CDU befürchtet, dass der Verkehr in Düsseldorf durch großflächige Fahrverbote lahmgelegt werden soll. Das schadet der Wirtschaft und auch den Menschen, die hier leben und arbeiten. Ob Fahrverbote die Luftqualität verbessern, erscheint zudem fraglich.

Das Luftreinhalte-Problem entsteht durch die mehr als 300.000 Einpendler/innen täglich, die vornehmlich mit dem PKW kommen, nicht durch die Düsseldorfer Verkehrsteilnehmer/innen.

Um insbesondere die Pendler/innen zum Umstieg auf den ÖPNV/SPNV zu bewegen, ist es nicht der richtige Weg, die Hauptzufahrtachsen zu beschneiden und damit den Verkehr zum Erliegen zu bringen. Vielmehr müssen bereits im Umland von Düsseldorf Möglichkeiten geschaffen werden, beispielsweise durch den Bau von Park-and-Ride-Anlagen, um den Umstieg auf den ÖPNV/SPNV zu fördern bzw. attraktiv zu machen.                            

Dass die Beschlussvorlage offenbar unter dem Druck der Verfahren mit „heißer Nadel“ gestrickt worden ist, belegen u. a. folgende Punkte:

  1. Die konkrete Aufforderung des Umweltministeriums, vertreten durch die Bezirksregierung, ist der Beschlussvorlage nicht als Anlage beigefügt, sodass die vorgeschlagenen Maßnahmen und die dazugehörige Begründung nicht bewertet werden können.
     
  2. Es fehlen Berechnungen, welche Maßnahmen welche Verbesserungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Werte zur Folge haben.
     
  3. Es fehlen Angaben zu den Verkehrsmengen, zur Leistungsfähigkeit der verbleibenden Fahrstreifen auf den Achsen mit sogenannter Umweltspur und zu der zu erwartenden Stauentwicklung, die teils bis in den Autobahnbereich reichen dürfte, sowie zu den sich aus Stau bzw. Stop-and-go-Verkehren ergebenden Luftmehrbelastungen.
     
  4. Ebenso fehlen Berechnungen, wie sich die zu erwartenden Ausweichverkehre  verteilen (Leistungsfähigkeit und Belastung der Ausweichrouten). Zu befürchten ist, dass die Einrichtung einer sogenannten Umweltspur auf der Merowingerstraße sogar zu einer Mehrbelastung der hochbelasteten Achse Corneliusstraße führen kann.
     
  5. Es ist nicht plausibel, warum diesel- oder benzinbetriebene Taxen durch die sogenannten Umweltspuren privilegiert werden sollen.
     
  6. Es fehlen jegliche Angaben zu den geplanten Kontrollen der Berechtigung zum Befahren der sogenannten Umweltspuren.
     
  7. Der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer/innen bei herannahenden und überholenden Bussen und Taxen ist nicht erläutert. Die Wissenschaft sieht große Gefahren für die schwächeren Verkehrsteilnehmer/innen.
     
  8. Die Vorlage setzt sich nicht mit der Kritik auseinander, dass auf sogenannten Umweltspuren der/die langsamste Verkehrsteilnehmer/in das Tempo bestimmt und somit Busse der Rheinbahn verlangsamt werden, auch da ein Ausweichen auf den jeweils verbleibenden Fahrstreifen erschwert ist.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussfassung ist ein „Blindflug“ zulasten der Düsseldorfer/innen, der Einpendler/innen und der Wirtschaft, ohne dass dabei überhaupt nachweislich sichergestellt ist, ob die Einrichtung sogenannter Umweltspuren wirkt und ob sie zur Abwendung von großflächigen Fahrverboten durch die Verwaltungsgerichte akzeptiert wird. Ferner fehlt ein Mindestmaß an flankierenden Maßnahmen, um den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV/SPNV voranzutreiben.

Luftschädliche Verkehre müssen da abgefangen werden, wo sie entstehen, nicht erst an der Stadtgrenze Düsseldorfs. Noch im Juni 2018 hatte die CDU einen Antrag zu mehr Park-and-Ride-Flächen gestellt, der von den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP abgelehnt wurde. Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass der Oberbürgermeister nicht schon längst – das Thema Fahrverbote ist ja nicht erst kurz vor Weihnachten aufgekommen – im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Amtskolleginnen und -kollegen aus den Umlandgemeinden und Kreisen in konkrete Gespräche eingetreten ist, um z .B. gemeinsame P&R-Stationen zu forcieren.

Ergänzungsantrag

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt, folgende Ergänzungen in die Beschlussvorlage aufzunehmen:

  1. Der Ausbau von Park-and-Ride-Flächen ist zu forcieren:
     
  1. Insbesondere außerhalb von Düsseldorf, beispielsweise am Stadtrand von Hilden, am S-28-Halt in Mettmann, in Erkrath, in Meerbusch, in Neuss, Duisburg und Kaarst sind Park-and-Ride-Flächen zu prüfen und zu entwickeln.
  2. Gemeinsam mit der Rheinbahn AG, der Deutschen Bahn AG, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Kommunen des Düsseldorfer Umlands ist zu prüfen, wie auch an den ÖPNV-/SPNV-Strecken in der Region das Park-and-Ride-Angebot erweitert werden kann.
  3. Es sind Fördermittel auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene zu akquirieren, die die Errichtung und den Betrieb von Park-and-Ride-Anlagen (auf eigenem Stadtgebiet, aber auch in anderen Kommunen/Kreisen) unterstützen.
  4. Innerhalb Düsseldorfs, beispielsweise an der Uni, in Gerresheim, in Lörick, in Hassels und in Wittlaer sind Park-and-Ride-Flächen zu prüfen und zu entwickeln.
  5. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, welche Endhaltestellen bzw. zentralen Punkte des ÖPNV gut geeignet sind, Pendlerinnen und Pendlern den Umstieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel zu erleichtern.
    Ebenso soll geprüft werden, wie Park-and-Ride-Anlagen zusätzlich mit Elektroladestationen (E-Pkw/E-Roller/E-Bike) und Fahrradabstellmöglichkeiten ausgestattet werden können.
  6. Dabei soll auch der Bau von mehrstöckigen Parkhäusern auf den Flächen geprüft werden.
  7. Die Nutzung der Park-and-Ride-Flächen bzw. Parkhäuser soll mit Rheinbahnticket kostenfrei sein.
  8. Die Prüfung der in der Verwaltungsvorlage genannten zwei Flächen für Park-and-Ride bzw. für Umsteigeparkplätze (in Vorlage und Skizze unterschiedlich bezeichnet) ist 2019 vorzunehmen, und die Plätze sind nach Möglichkeit bis 2020 einzurichten.

 

  1. Es erfolgt ein sofortiges Verbot für Flusskreuzfahrt- oder Hotelschiffe beim Anlegen an Düsseldorfer Steigern, die dort den benötigten Strom über Dieselmotoren produzieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig die Landstromversorgung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

 

  1. Die Verwaltung prüft, ob Fahrspuren abhängig vom Verkehrsfluss signalgesteuert zur Verfügung gestellt werden können (dynamische Verkehrsbeeinflussung).
    Die Stadt prüft den Einsatz von smarten Ampelsystemen für eine intelligente Verkehrsführung, ferner von mehr induktions- bzw. verkehrsmengengesteuerten Lichtzeichenanlagen.
     
  2. Logistikzentren sind zu schaffen bzw. weiter auszubauen, beispielsweise im Hafen, ausschließlich mit E-Fahrzeugen für die Belieferung innerhalb der Stadt.
     
  3. Von der Einrichtung einer sogenannten Umweltspur auf der Merowingerstraße wird zunächst abgesehen. Die Verwaltung legt in einer der nächsten Sitzungen von BV 3 und OVA eine Vorlage vor, die eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht (Verkehrsmengenangaben und Angaben zur Leistungsfähigkeit nach Einrichtung der Spur, Stauprognose, Berechnung der Ausweichverkehre, erwartete Auswirkungen für die Luftbelastung, Sicherheitsaspekte, Kontrolle der Spur) und Alternativen aufzeigt.
     
  4. Die sogenannte Umweltspur auf der Prinz-Georg-Straße wird nahe der Kreuzung Stockkampstraße dahingehend modifiziert, dass hinter der Kreuzung (Fahrtrichtung Süd) nicht zwei Busfahrstreifen nebeneinander entstehen, sondern ein zweistreifiges Überfahren der Kreuzung für den Individualverkehr möglich bleibt.
     
  5. Für die Achse Witzelstraße, Mecumstraße, Corneliusstraße und Berliner Allee wird geprüft, ob anstelle der Einrichtung einer sogenannten Umweltspur Busse und Elektrofahrzeuge auf der Corneliusstraße bis Herzogstraße im Bereich des Gleiskörpers geführt werden können.
     
  6. Der Ausbau von Entlastungsstrecken außerhalb der Innenstadt und zur Vermeidung von Stauungen ist zu forcieren. Der Anschluss der Toulouser Allee an die Worringer Straße ist spätestens für das Jahr 2020 fertigzustellen, und für die Ortsumgehung Oberbilk, 1. Ausbaustufe, ist kurzfristig Baurecht zu schaffen, damit die Maßnahme spätestens ab 2020 realisiert werden kann.
     
  7. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, kurzfristig die Bediengebiete für E-Mobilität (Eddy), Bike- und Car-Sharing in die Düsseldorfer Außengebiete zu erweitern und die Umrüstung der Flotte der Car-Sharing-Anbieter auf Elektrofahrzeuge bzw. Erweiterung der Flotte auf Elektrofahrzeuge zu beschleunigen.
     
  8. Die Einrichtung der ersten sechs Mobilitätsstationen soll nicht erst bis 2022, sondern spätestens bis Ende 2020 erfolgen.
     
  9. Rheinbahn und Verwaltung legen bis Ende 2019 ein Konzept zur Verbesserung der Pünktlichkeit und zur bedarfsgerechten Verstetigung des Takts auf besonders nachfragestarken Linien im Berufsverkehr (morgens, nachmittags) zur Umsetzung ab 2020 vor.
Andreas Hartnigk