
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zusätzlich die Förderfähigkeit von Tunnellösungen im Rahmen des ersten Bauabschnitts der Stadtbahn U 81 zu prüfen und im Ordnungs- und Verkehrsausschuss darzustellen. Die Prüfungen der Varianten im Rahmen der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sollen ferner die Bewertung der Umweltbelange sowie die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen umfassen.
Seit den 90er Jahren verfolgt die Stadt Düsseldorf die Planung für eine Stadtbahnverbindung zwischen Flughafen–Messe und Lörick–Handweiser/Neuss (U 81). Diese Verbindung ist ein sehr wichtiges Verkehrsprojekt für die Landeshauptstadt und insbesondere für die Stadtteile im Norden und Westen, aber auch für die Anbindung des Umlandes.
Im März dieses Jahres wurde der Stand der Planung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorgestellt. Um bei dieser unverzichtbaren ÖPNV-Verbindung das bestmögliche Ergebnis gerade auch im Sinne der Anwohner zu erzielen, ist es wichtig, auch die von vielen favorisierten Tunnellösungen auf ihre Förderfähigkeit hin zu untersuchen und dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Prüfergebnisse darzustellen.
Von entscheidender Bedeutung ist, ob die alternative Führung durch einen Tunnel eine Wirtschaftlichkeit im Sinne der standardisierten Bewertung erreichen kann und somit überhaupt förderfähig ist. Die Prüfungen sollen auch die Bewertung der Umweltbelange und die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen umfassen. Für den Fall einer Trassenführung durch einen Tunnel östlich der Danziger Straße unter dem bestehenden Wohngebiet in Richtung Flughafen ist beispielsweise von entscheidender Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Tunnel überhaupt quer unter einem bestehenden Wohngebiet entstehen kann und inwiefern Klagen von Anwohnern ein solches Projekt von vornherein unmöglich machen.
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