
(c) Susanne Haberland
zu Punkt 2 der Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zudem, für die Errichtung eines weiteren vierzügigen Gymnasiums den erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen und entsprechende Planungsmittel einzustellen.
Wegen der demografischen Entwicklung werden bis zum Schuljahr 2019/2020 mehr als 200 Unterrichtsräume an unseren Gymnasien sowie viele Fach-, Aufenthalts- und Verwaltungsräume fehlen. Mit dem zur Entscheidung vorgelegten Maßnahmenpaket sollen perspektivisch aber nur 48 gymnasiale Klassenräume neu entstehen.
Die gesetzliche Verpflichtung des Schulträgers, ein bedarfsgerechtes Schulangebot zu schaffen, wird mit diesen Verwaltungsvorlagen eindeutig nicht erfüllt. In Anbetracht des zeitlichen Vorlaufs für die Umsetzung weiterer dringlicher Baumaßnahmen muss die Verwaltung daher unverzüglich autorisiert werden, dem Raumbedarf durch Errichtung eines zusätzlichen Gymnasiums zu entsprechen.
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