
(c) Susanne Haberland
Kulturachse, Skulpturenweg und Verlängerung Rheinuferpromenade
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslobung des Wettbewerbs zur Gestaltung des „Blaugrünen Rings“ um folgende Aufgabenstellungen zu ergänzen:
- Der Geltungsbereich des „Blaugrünen Rings“ wird in östlicher Richtung durch eine neu zu schaffende Kunst- und Kulturachse erweitert, ausgehend vom Konrad-Adenauer-Platz über die Graf-Adolf-Straße hin zum Graf-Adolf-Platz und an den Rhein. Zentrale Punkte für die Installation von Fundamenten für die Aufstellung von Skulpturen sollen dabei an folgenden Punkten geschaffen werden: Kreuzung Konrad-Adenauer-Platz/Graf-Adolf-Straße, Kreuzung Graf-Adolf-Straße/Hüttenstraße, Eingang Graf-Adolf-Straße/Graf-Adolf-Platz sowie Kreuzung Haroldstraße/Poststraße. Darüber hinaus wird auf den Flächen wahlweise an der Breite Straße oder an der Kasernenstraße ein Skulpturenweg mit einer Nord-Süd-Achse vom K21 zum Ehrenhof installiert.[1]
- Die Sonderstellung des Projekts „Vollendung/Verlängerung der Düsseldorfer Rheinuferpromenade“ bis zur Theodor-Heuss-Brücke[2] bleibt gewahrt, indem dessen Zielsetzung weiterverfolgt wird. Ziel ist es, die Promenade so zu gestalten, dass sie für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen gleichermaßen attraktiv ist. Damit die Pkw-Stellplätze am Rheinufer nicht aufgegeben werden müssen, werden sie baulich integriert. Bei der Planung werden Übergänge von der Promenade zur Tonhalle und zum Ehrenhof berücksichtigt.
[1] Gemäß Ratsbeschluss vom 10. April 2014 auf der Grundlage des Antrags der Ratsfraktionen von CDU und FDP (Vorlage 01/ 12/2014).
[2] Gemäß Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 auf der Grundlage des Haushaltsantrags der Ratsfraktionen von FDP und CDU (Vorlage 01/ 299/2013) sowie gemäß dem im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 26. März 2014 beschlossenen Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP (Vorlage 61/ 50/2014).
Schon im Februar 2014 haben CDU und FDP die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie die Gestaltung einer Kunst-und Kulturachse entlang einer Route verlaufen könnte, die vom Konrad-Adenauer-Platz über die Graf-Adolf-Straße hin zum Graf-Adolf-Platz über die Haroldstraße bis zum Apollo-Varieté-Theater und zum KIT an den Rhein führt.
Mit der neuen Zentralbibliothek im KAP1-Gebäude, das zudem weitere kulturelle Institutionen wie z. B. das Theatermuseum und das FFT beheimaten wird, bietet sich der Konrad-Adenauer-Platz als Ausgangspunkt für eine Entdeckungsreise durch die Düsseldorfer Kunst- und Kulturlandschaft an.[1]
Für die Einrichtung einer Kunst- und Kulturachse mit dem eben beschriebenen Routenverlauf spricht, dass sich viel Kunst und Kultur zwischen Bahnhof und Apolloplatz befindet.
Da sind die begrünten Verkehrsinseln von Tita Giese auf dem Stresemann-Platz, das Savoy-Theater an der Graf-Adolf-Straße, die Ballwerferin von Walter Schott am südlichen Ende des Kö-Grabens, die Lichtsäule von Günther Uecker, die leuchtenden Bänke auf dem Graf-Adolf-Platz und das Heine-Monument von Bert Gerresheim am Schwanenmarkt.
Die CDU-Ratsfraktion fordert daher, bei dem beabsichtigen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb „Blaugrüner Ring“ auch die Einrichtung dieser Kunstachse vom Konrad-Adenauer-Platz hin zum KIT am Rhein zwingend vorzusehen. Zudem soll ein Skulpturenweg mit einer Nord-Süd-Achse vom K21 zum Ehrenhof geschaffen werden.
Außerdem fordern wir, die Vollendung und Verlängerung der Düsseldorfer Rheinpromenade bis zur Theodor-Heuss-Brücke als herausragendes Projekt im Rahmen des „Blaugrünen Rings“ weiter zu verfolgen.
[1] Unser Vorschlag verbindet sich hervorragend mit den Zielen des Wettbewerbs: „Der Düsseldorfer Bevölkerung und den Besucherinnen und Besuchern der Landeshauptstadt soll ein Erleben der Stadt ermöglicht werden. Diese Erlebbarkeit soll dabei auch abseits kommerzieller Angebote spür- und realisierbar sein. Unerwartete, kreative konzeptionelle Ansätze, die auch ohne bauliche Maßnahmen umsetzbar sind, können hier Ansätze möglicher Lösungen sein“ (vgl. Auslobung, S. 6). Entsprechend zählt zu den Beurteilungskriterien ausdrücklich der Punkt: „Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität“ (ebd., S. 22).
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