
(c) Klaudia Taday
1. In welcher Form ist das Sportamt in die gesamtstädtischen Abstimmungsprozesse zur Beplanung des Gebiets „Nach den Mauresköthen“ (sog. ehemaliges Lager 61) eingebunden?
2. Welche Vorplanungen und -überlegungen gibt es für die Errichtung von Sportinfrastruktur im Glasmacherviertel?
3. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung bei der Entwicklung der Sportinfrastruktur bzw. an welche Voraussetzungen ist diese geknüpft?
Für die Entwicklung des Glasmacherviertels ist auch die städtische Fläche „Nach den Mauresköthen“ von Bedeutung. Diese Fläche gliedert sich in drei Teilflächen (I. bis III.), umfasst insgesamt 183.000 qm und liegt am östlichen Rand des geplanten Viertels.
Mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (A+F) zur Sitzung des Rates am 6. Februar 2025 für die Baureifmachung einer städtischen Fläche im Bereich „Nach den Mauresköthen“ schreitet die Entwicklung des Glasmacherviertels voran (AWIR/042/2024). Der A+F bezieht sich auf die Teilfläche III.
Für die Teilfläche I ist gemäß der Vorlage AWIR/042/2024 perspektivisch nach der Realisierung einer Oberflächenabdichtung, die in enger Abstimmung mit dem Sportamt erfolgen soll, eine Bezirkssportanlage geplant.
Mit dem Haushaltsantrag RAT/510/2022 „Neuschaffung einer Planstelle Sportentwicklungsplanung“ haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Planung und Fortentwicklung der Sportinfrastruktur als Bausteine der strategischen Stadtentwicklung verankert und mit personellen Ressourcen in der Sportverwaltung hinterlegt.
Daher bitten wir nun um Auskunft der Verwaltung, wie das Sportamt in die Beplanung des Glasmacherviertels eingebunden ist und welche Vorüberlegungen zur Berücksichtigung der sportlichen Bedarfe der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner vorliegen.
Empfehlen Sie uns!