Einrichtung von temporären Schulstraßen

Einrichtung von temporären Schulstraßen
Schulstraße
Sitzung am 21.03.2024
Andreas Hartnigk

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratssitzung am 21. März 2024

Antrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung von Schulstraßen (im Sinne einer temporären Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen). Mindestens zwei Schulstraßen sollen noch im Jahr 2024 als Verkehrsversuch umgesetzt werden.
Nach Feststellung der verkehrlichen Eignung der Standorte nimmt die Verwaltung das Gespräch mit den betroffenen Schulpflegschaften und -leitungen auf, um zu gewährleisten, dass die Planung auf Zustimmung der jeweiligen Schulgemeinschaft stößt.
Parallel zum Verkehrsversuch sollen Teileinziehungsverfahren an den ausgewählten Standorten vorbereitet und durchgeführt werden, um im Anschluss an den Verkehrsversuch eine dauerhafte Einrichtung der Schulstraßen zu realisieren. Hierbei prüft die Verwaltung unter Abwägung des Kosten-Nutzenaufwandes die wirksame Durchsetzung der Sperrungen durch fest eingebaute Sperrelemente, um eine regelwidrige Befahrung zu verhindern.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, im 3. Quartal 2024 eine Übersicht über die geplanten und ggf. bereits umgesetzten stadtweiten Maßnahmen im Bereich der Schulwegesicherung unter Einbeziehung der veranschlagten baulichen Kosten pro Maßnahme im Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorzustellen.

Begründung:

Mit der Veröffentlichung des Protokolls der Verkehrsingenieur-Besprechung vom 07.12.2023 in Düsseldorf hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ein Dokument als Leitfaden zur Einrichtung von Schulstraßen zur Verfügung gestellt, welches Erlasscharakter besitzt. Hiermit wird erstmalig in NRW einheitlich definiert, wie Schulstraßen von den Kommunen rechtssicher umgesetzt werden können.
Laut statistischem Landesamt sind täglich 17 Kinder in NRW Opfer von Unfällen im Straßenverkehr. Wie auch die Landesregierung möchten die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder als die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders schützen.
Gerade zu Beginn und Ende der Unterrichtszeiten herrscht im Umfeld von Schulen zusätzlich zum Durchfahrtsverkehr oft ein reger Bring- und Holverkehr, so dass es immer wieder zu gefährlichen Situation für Kinder im direkten Umfeld der Schulen kommt. Verkehrsversuche in anderen NRW-Kommunen haben gezeigt, dass eine temporäre Sperrung für den Kfz-Verkehr zu Schulanfangs- und Endzeiten ein probates Mittel ist, um Sicherheitszonen zu errichten und die Gefahrenlage für die Kinder signifikant zu entschärfen. Denn häufig ist zu beobachten, dass andere Instrumente der Schulwegesicherheit wie Walking Busses oder Hol- und Bringzonen nur eingeschränkte Wirkung zeigen, wenn Eltern weiterhin die Möglichkeit haben, mit dem Pkw bis vor die Schule vorzufahren.
Im Erlassdokument sind hierzu die Verfahren beschrieben. Dabei sind Schulstraßen als Verkehrsversuche nach einer verkehrlichen Betrachtung des Schulumfelds zeitnah umsetzbar. Daher sollen die o. g. Schulstraßen zunächst im Rahmen von Verkehrsversuchen nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO umgesetzt werden. Die dauerhafte Realisierung von Schulstraßen erfolgt durch ein Teileinziehungsverfahren nach § 7 StrWG NRW, welches in der Regel über mehrere Monate läuft. Um die identifizierten Schulstraßen nach den Verkehrsversuchen nahtlos zu verstetigen, wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Verfahren parallel durchzuführen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Prüfung einer wirksamen Durchsetzung der Sperrungen durch fest eingebaute Sperrelemente, um eine regelwidrige Befahrung zu verhindern. Diese Möglichkeit wird explizit im Erlass empfohlen, da sich in der Praxis eine Ausweisung allein durch Verkehrszeichen oft als unzureichend erwiesen hat. Hierbei ist jedoch eine Abwägung von Kosten und Nutzen zu berücksichtigen.
Die Fraktion von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben in der Ratssitzung vom 8.9.20221 die Verwaltung bereits beauftragt im Wege von Pilotversuchen den zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten zur Verbesserung der Schulwegesicherheit zu erproben. Bereits in diesem Antrag wurde auf das Instrument der temporären Schulstraße hingewiesen.
Zuletzt berichtete die Verwaltung im August 2023 zu den geplanten Maßnahmen. Daher ist dieser Bericht nach einem Jahr zur erneuern und um eine Aufstellung der baulichen Kosten zu erweitern.

Rolf Tups, Angela Hebeler, Norbert Czerwinski