Copernicus-Daten für Düsseldorf nutzen

Stephan Speit
Sitzung am 03.09.2026
Stephan Speit

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 03.09.2026

Anfrage:

1. Arbeitet die Verwaltung bereits mit Fernerkundungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes, zum Beispiel zu den Themen „städtische Grünflächen“ und „städtische Baumüberschirmung“?

2. Falls ja: Ist geplant entsprechend verarbeitete und aufbereite Fernerkundungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes dann auch in die Urbane Daten Plattform einzubinden?

3. Welche anderen Fernerkundungsdaten hält die Verwaltung für den kommunalen Einsatz für sinnvoll?

Begründung:

Fernerkundungsdaten wie aus dem europäischen Erdüberwachungsprogramm Copernicus sind für Kommunen äußerst wertvoll, da sie kostenlose, flächendeckende und zeitlich hochaufgelöste Informationen für Umweltmonitoring, Stadtplanung und Krisenmanagement liefern. Die Daten ermöglichen Analysen zu Landbedeckung, Klimawandel-Folgen und Infrastruktur. Die Nutzung dieser Dienste ist weitestgehend freiwillig, in einigen Fällen aber indirekt verpflichtend, wenn adäquate kommunale Daten nicht vorliegen.

Ein Beispiel: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme in Europa wiederherzustellen, die Biodiversität zu stärken und die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Zwar sind Kommunen nicht direkt Adressaten der Verordnung, sondern werden über Bund und Länder eingebunden. Wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten muss Deutschland bis 2027 einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. In diesem Plan soll dargelegt werden, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will.

Auch wenn die Umsetzung erst in einem Jahr erfolgt, ist jetzt schon klar, dass auf die Landeshauptstadt Düsseldorf bestimmte Anforderungen hinzukommen. Zum Beispiel dürfen sich die „städtischen Grünflächen“ und die „städtische Baum-überschirmung“ nicht verringern.

Grundlage sind dabei die Berechnung der Daten, „die der Copernicus-Landüberwachungsdienst im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichteten Weltraumprogramms der Union bereitstellt“. (Siehe dazu: Artikel 3, Ziffer 20 und 21 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869).

Zwar gibt es bereits Geo-Dienste wie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), diese beziehen sich jedoch nicht auf Düsseldorf und erst recht nicht auf Stadtbezirksebene. Das Gleiche gilt für Urban Green Eye, mit dessen Hilfe sich sogar Zeitreihen erstellen lassen.

Stephan Speit  Jörk Cardeneo