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Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 16. August 2023
Die Verwaltung wird beauftragt,
- eine rechtssichere Form zur Erhebung der beschlossenen Bewohnerparkgebühren zu entwickeln. An dem Ziel, Inhabende des Düsselpasses und Personen mit Anspruch auf Wohngeld mit einer Reduzierung von bis zu 75% der angestrebten Gebühren für das Bewohnerparken zu entlasten, soll dabei festgehalten werden.
- Bis zur Information, wie einer rechtssicheren Form zur Erhebung der Bewohnerparkgebühren erfolgen kann, soll die Einführung der geänderten Gebühren ausgesetzt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.06. die Satzung der Stadt Freiburg zu den Bewohnerparkgebühren für unwirksam erklärt. Die grundsätzliche Höhe der Gebühr (240€ bis 480€) wurde nicht beanstandet. Relevant für das Urteil ist dagegen u.a. die Ansicht des Gerichts, wonach für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen eine Rechtsgrundlage fehle.
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen zu ihrem Wort, die Verkehrswende sozial gerecht zu gestalten. Bei der Neuaufteilung des öffentlichen Raums soll laut Beschluss der Strategie zum Parkraummanagement „eine erhöhte Ausgewogenheit zugunsten der Haushalte mit geringen ökonomischen Möglichkeiten hergestellt werden, die auf einen privaten Pkw angewiesen sind.“
Daher bitten wir die Verwaltung eine Regelung zu finden, die die Erhebung der Bewohnerparkgebühr rechtssicher ermöglicht und die finanzielle Entlastung der berechtigten Gruppen umsetzt.
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