
(c) Ralph Sondermann
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Grünen internationalen offenen Liste, der Internationalen Bürger Union, des Info Point. Polen in Düsseldorf und des Türkisch-Islamischen Kulturvereins im Integrationsrat am 8. September 2021
A. Der Stadtrat wird gebeten die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates und ihren Stellvertretungen sowie von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Nicht-EU-Staaten und ihren Stellvertretungen, gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW als Mitglieder mit beratender Stimme für die folgenden Ausschüsse zu beschließen:
- Anregungs- und Beschwerdeausschuss
- Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation
- Ausschuss für Gesundheit und Soziales
- Ausschuss für Gleichstellung
- Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
- Ausschuss für Planung Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
- Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
- Bauausschuss
- Behindertenrat
- Jugendhilfeausschuss (nur sachkundige/r Einwohner/in und Stellvertretung aus Nicht-EU-Staaten)
- Jugendrat
- Kulturausschuss
- Ordnungs- und Verkehrsausschuss
- Schulausschuss
- Seniorenrat
- Sportausschuss
B. Der Stadtrat wird gebeten, die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates sowie der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten in den Ausschüssen auf eine Person aus dem Integrationsrat und zwei Personen aus Nicht-EU-Staaten pro Ausschuss festzulegen.
C. Der Integrationsrat verständigt sich auf eine gemeinsame interfraktionelle Liste, in der alle zu bestellenden Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung nach Ausschüssen aufgelistet werden und übermittelt diese zu einem späteren Zeitpunkt dem Stadtrat. Der Stadtrat beruft Mitglieder des Integrationsrates sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten mit Rederecht und jeweils eine Stellvertretung gemäß der vorgelegten Liste des Integrationsrates, sobald ihm diese vorliegt.
Die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Nicht-EU-Staaten in Ausschüsse des Rates ist ein wichtiges Instrument kommunaler Politik. Es dient der Förderung von Bürgerbeteiligung und dem Transfer von Expertise aus der Bevölkerung.
Gleichzeitig ermöglicht es Einwohnerinnen und Einwohnern, die in der Stadtgesellschaft beheimatet sind, aber nicht über die rechtlichen Möglichkeiten eines aktiven und passiven Wahlrechts verfügen (Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger), aktiv an Beratungen der lokalen Politik teilzunehmen.
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