Baulandmobilisierung

Baulandmobilisierung
Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 14.06.2021
Angelika Penack-Bielor

Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem AWM nach der Sommerpause darzustellen, welche neuen Möglichkeiten und Chancen sich bei der Planung durch die Novellierung des BauGB ergeben.

Besonderer Fokus soll dabei auf die Instrumente gelegt werden, die im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetztes gestärkt bzw. eingeführt werden, und welche Anwendungsmöglichkeiten die Verwaltung hier für die Landeshauptstadt sieht.

Begründung:

In den letzten Wochen wurden von Bundestag und Bundesrat das Baulandmobilisierungsgesetz und somit die Novellierung der BauGB beschlossen. Die wesentlichen Bestandsteile dieser Novelle sind Erleichterungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte, die Erweiterung des Baugebots, der sektorale Bebauungsplan und der Genehmigungsvorbehalt von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.

Inwieweit diese Instrumente konkret in der kommunalen Politik Anwendung finden (können), ist derzeit noch nicht ganz klar. Deutlich ist aber, dass sich diese Instrumente inhaltlich mit den Kernthemen auseinandersetzen, die die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Kooperationsvereinbarung als Schwerpunkte der gemeinsamen Wohnungspolitik verabredet haben.

Nach Vorstellung der Neuerungen und Anwendungsmöglichkeiten werden wir gemeinsam mit der Verwaltung den Anwendungsfall beraten und eine Implementierung in den boden- und planungspolitischen Werkzeugkasten auf den Weg bringen.

Angelika Penack-Bielor, Harald Schwenk