Auswirkungen der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes

Andreas Hartnigk
Sitzung am 16.03.2022
Andreas Hartnigk

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Verkehr am 16. März 2022

Antrag:
  1. Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des OVA zu berichten bzw. darzustellen, welche Handlungsmöglichkeiten das neue Personenbeförderungsgesetz der Verwaltung bietet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Mobilitätsanbieter, wie z. B. Uber, im Vergleich zu den Angeboten des Taxigewerbes zu schaffen.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob und wie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen im Sinne von §51a PBefG möglich ist.
Begründung:

Mietwagenanbieter, wie Uber, sind gegenüber dem Taxigewerbe zu einem großen Konkurrenten am Personenbeförderungsmarkt geworden. Bislang nutzten z. B. Uber-Fahrer/-innen eine Regelungslücke – weil sie nicht den Regelungen unterlagen, die für das Taxigewerbe galten – und konnten so günstigere Fahrten anbieten.

Seit 1. August 2021 sind die Neuregelungen zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft. Ziel der neuen Regelungen sind unter anderem die Ermöglichung und die effektive Steuerungsmöglichkeit von fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsformen durch die Kommunen. So werden u. a. die Handlungsinstrumente der Genehmigungsbehörde im Mietwagenverkehr erweitert, etwa durch die Möglichkeit zur Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts und Sozialstandards wie Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und Pausen.

Andreas Hartnigk und Mirja Cordes