Ausstattung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Düsseldorf mit Internetzugängen gemäß § 5 Wohn- und Teilhabegesetz

Seniorinnen am Laptop
Sitzung am 25.03.2025
Andreas-Paul Stieber

Anfrage von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25. März 2025

Anfrage:

1. In welchem Umfang sind die Internetzugänge in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Düsseldorf in den Gemeinschaftsräumen und Einzelzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner nutzbar? Wie sind die Qualität bzw. die Geschwindigkeit des Internetzugangs? (Bitte jeweils für jede Einrichtung getrennt nach Gemeinschaftsräumen und Einzelzimmern gesondert aufführen.)

2. Wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Nutzung des Internets unterstützt – beispielsweise bei technischen Problemen mit ihren Endgeräten oder Schwierigkeiten aufgrund ihrer Einschränkungen?

3. Inwieweit wird die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner mit den Internetzugängen erfasst und wie fließen diese Rückmeldungen in die zukünftige Planung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen ein?

Begründung:

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass die digitale Teilhabe älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in allen Lebensbereichen sichergestellt ist. Wir wollen verhindern, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf auf das digitale Abstellgleis geraten.

Eine gute digitale Infrastruktur bietet besonders für diese Menschen viele Chancen, um die Lebensqualität zu verbessern. Besondere Bedeutung hat dabei ein Internetzugang. Zwei Beispiele: Das Internet ermöglicht es, mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben, sei es durch E-Mails, Videoanrufe oder soziale Medien. Auch eine Vielzahl von Unterhaltungsangeboten, wie Streaming-Dienste, Online-Spiele oder digitale Bücher, können über das Internet genutzt werden.

Deshalb hat ein Internetzugang auch für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine große Bedeutung. Das hat das Land NRW bereits vor einigen Jahren erkannt und im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) festgelegt, dass der Zugang zum Internet sowohl in Gemeinschaftsräumen als auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner möglich sein muss.

Um einen aktuellen Überblick zu den Internetzugängen in unseren Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu erhalten, bitten wir Sie, diese Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Liga Wohlfahrt und privaten Anbieterinnen und Anbietern von WTG-Einrichtungen in Düsseldorf in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses beantworten zu lassen.

Dagmar von Dahlen    Angela Hebeler