(c) Michael Lübke
Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.04.2026
- Welche Mieterhöhungen sind nach Bindungsende aus Sicht der Verwaltung typischerweise in Düsseldorf zu erwarten?
- Erfolgen Mietanpassungen nach Bindungsende in der Praxis eher sofort oder schrittweise über mehrere Jahre? Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Rahmenbedingungen sind hierbei maßgeblich (z. B. Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete/Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Staffelmieten/Indexmieten, Modernisierungsumlagen etc.)?
- Welche Instrumente setzt die Stadt ein bzw. plant sie, um betroffene Haushalte zu unterstützen (z. B. Beratung, Wohngeld-Information, Kooperationen mit Wohnungsunternehmen, Ankauf/Verlängerung von Belegungsrechten, kommunale Wohnungsbauprogramme)?
Das Auslaufen von Miet- und Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbestand stellt für viele Mieterinnen und Mieter eine Phase erhöhter Unsicherheit dar. Gleichzeitig ist in der öffentlichen Debatte uneinheitlich, welche Mietentwicklung nach Bindungsende tatsächlich zu erwarten ist: Während teils von sprunghaften Mietsteigerungen ausgegangen wird, wird ebenso darauf hingewiesen, dass auch nach Bindungsende rechtliche und marktbezogene Rahmenbedingungen (u. a. Orientierung an ortsüblicher Vergleichsmiete/Mietspiegel) Mietsteigerungen begrenzen und in der Praxis häufig über mehrere Jahre verlaufen. Eine Darstellung der möglichen Mieterhöhungen anhand von Beispielen könnte hilfreich in der Beurteilung sein.


Empfehlen Sie uns!