
(c) Claudia Weng
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen eine erste Evaluation des Handlungskonzepts „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“ vorzustellen.
Düsseldorf als wachsende Metropole mit starker Wirtschaftskraft und deutlich steigender Einwohnerzahl muss sich auch auf dem Wohnungsmarkt besonderen Herausforderungen stellen. Vorrangiges Ziel wird es sein, im Einklang mit dem erreichten architektonischen Niveau für bedarfsgerechten Wohnraum zu sorgen.
Deshalb haben die Ratsfraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam im Juni 2013 das Handlungskonzept „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“ beschlossen, das den Düsseldorfer Wohnungsmarkt weiterentwickeln soll. Der mit Hilfe von Experten des Wohnungsmarkts erarbeitete Leitfaden ist deutschlandweit vorbildlich und enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Insbesondere das „Düsseldorfer Modell“ mit seinen Quoten für geförderten und preisgedämpften Wohnraum trägt dazu bei, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird.
Oberbürgermeister Thomas Geisel hat nach Gesprächen mit dem zuständigen Landesminister vorschnell angekündigt, wesentliche Teile des Handlungskonzepts verändern zu wollen, und insbesondere den Bereich des „preisgedämpften Wohnraums“ in Frage gestellt.
Für die CDU ist gerade dieser Bereich von besonderer Bedeutung, um den Preisabstand zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau zu überbrücken. Beispiele anderer deutscher Großstädte zeigen deutlich, dass eine Erhöhung des Anteils von Sozialwohnungen und ein Verzicht auf Regelungen im mittleren Preissegment zu Preissteigerungen bei den frei finanzierten Wohnungen führen. Besonders betroffen sind hierdurch Menschen aus der Mittelschicht, die knapp keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung haben. Gerade dies wollte die CDU durch ihr Handlungskonzept vermeiden.
Die Verwaltung hat nun eine erste Auswertung der Ergebnisse des Konzeptes „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“ in Auftrag gegeben, die eine grundlegende Zwischenbilanz ermöglichen soll.
Die Ratsfraktion der CDU möchte sich daher – rund 1,5 Jahre nach der Verabschiedung – über die Evaluierung im Ausschuss informieren lassen, um so auf einer gesicherten Grundlage mögliche weitere Entscheidungen diskutieren zu können.
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