Antrag: Vorstellung der Neuerungen im Betreuungsrecht und der Patientenverfügungen

Antrag: Vorstellung der Neuerungen im Betreuungsrecht und der Patientenverfügungen
Constanze Mucha
Sitzung am 04.12.2012
Constanze Mucha
Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro, eine Referentin/einen Referenten der Betreuungsstelle für Erwachsene in den Ausschuss einzuladen, welche/r die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Betreuungsrechts und der Patientenverfügungen erläutert und entsprechende Musterverfügungen vorstellt.

Begründung:

Vorsorge für den Ernstfall ist für junge als auch für ältere Menschen besonders wichtig. Wer frühzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass auch in Zukunft im eigenen Sinne entschieden wird. Auf der anderen Seite sind es oft die jeweiligen Partner, Frauen wie Männer, die sich den Angelegenheiten der Kranken bzw. Pflegebedürftigen annehmen und vielfach mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert werden. Zudem treten gerade hier im Konfliktfall mit weiteren Angehörigen besondere Problemsituationen auf. Frühzeitige Vorsorge kann somit eine deutliche Erleichterung sein.

Die Fraktionen von CDU und FDP beschäftigen sich intensiv mit dieser Thematik, die trotz  Ihrer Bedeutung in der Öffentlichkeit immer noch zu wenig Aufmerksamkeit erhält.

Jutta Meyer
Silke Ditgen