
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen das Modell des elektronischen Kassenzettels vorzustellen. Hierzu sollen ggf. auch Vertreterinnen und Vertreter des Handelsverbands Düsseldorf[1], der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft und der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr in den Ausschuss eingeladen werden.
Dabei soll auch darauf eingegangen werden, wie die Einführung des elektronischen Kassenbons in den Einzelhandelsgeschäften Düsseldorfs unterstützt und die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Nutzung dieses Systems informiert werden können.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen durch elektronische Kassensysteme, nachdem eine seit 2016 dauernde Übergangsfrist abgelaufen war. Ziel der aus dem sogenannten Kassengesetz stammenden Regelung ist es, stärkere Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug zu schaffen.
Da es Kundinnen und Kunden nun nicht mehr möglich ist, auf den Beleg zu verzichten, führt dies zu einem deutlichen Anstieg des Papierverbrauchs. Deutschlandweit rechnet der Handelsverband mit zusätzlich mehr als zwei Millionen Kilometer an Kassenbons. Dies betrifft insbesondere kleine Betriebe und Geschäfte mit hohem Anteil von Geschäften mit Kleinstumsätzen – wie z. B. Bäckereien oder Metzgereien.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, kann ein Kassenbon aber auch elektronisch ausgehändigt werden.[1] Diese Möglichkeit haben bereits einzelne Düsseldorfer Händler aufgegriffen. Sie bieten den Kundinnen und Kunden nun die umweltfreundliche Möglichkeit an, einen elektronischen Kassenbon durch Einscannen eines QR-Codes auf ihr Smartphone zu übertragen.
Die CDU-Ratsfraktion tritt seit vielen Jahren dafür ein, Abfall möglichst zu vermeiden und dabei auch neue, innovative Wege zu verfolgen. Daher möchten wir uns über diese neue technische Möglichkeit genauer informieren lassen. Gleichzeitig möchten wir erfahren, wie der elektronische Kassenbon verbreitet werden kann, die Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung dieses neuen Systems aufzuklären, und in welcher Form hier die Landeshauptstadt den Düsseldorfer Handel unterstützen kann.
[1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-01-08-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
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