
(c) Susanne Haberland
Mit großem Unverständnis und Empörung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie angeordnet haben, die Ratsausschüsse nicht mehr über öffentliche Vergaben zu informieren.
Sie hielten es nicht einmal für nötig, die politischen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Bürgerschaft vorab über Ihre Absichten aufzuklären.
Die Transparenz öffentlicher Vergaben ist wichtiges Gebot eines wirksamen Schutzes vor Korruption und Vetternwirtschaft. Daher muss die Verwaltung wieder durch Sie ermächtigt und verpflichtet werden, den Rat und seine Ausschüsse über Auftragsvergaben umfassend zu informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abänderung der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Geschäftsanweisung Vergabe (GA Vergabe) die Fachausschüsse wieder jährlich über die städtischen Auftragsvergaben an Dritte zu informieren.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe an private Unternehmen. Um hierbei für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und Korruption zu verhindern, müssen Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz gegeben sein. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien, kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen.
[Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html]
Einhergehend mit einer bundesweiten Reform des öffentlichen Auftragswesens und vor dem Hintergrund einer bis zum 31.12.2011 befristeten Geschäftsanweisung Vergabe (GA Vergabe) der Stadtverwaltung Düsseldorf erfolgte eine vollständige Überarbeitung dieser städtischen Vorschrift.
Mit Neufassung der GA Vergabe, die zum 1. März 2017 in Kraft getreten ist, wird die Verwaltung die betroffenen Ratsausschüsse nicht mehr über vergebene Aufträge, beispielsweise aus freihändigen Vergaben, informieren. Im Rahmen der Sparmaßnahmen des Projekts „Verwaltung 2020“ sollen die Ratsmitglieder die erfolgten Vergaben selbst recherchieren.
Seit vielen Jahren war es im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle üblich, dass die Verwaltung in den Ausschüssen über durchgeführte Ausschreibungen und Vergaben informiert. Die jährliche Berichterstattung war durch verabredete Wertgrenzen übersichtlich strukturiert und einfach nachvollziehbar.
Heute sind die Transparenz öffentlicher Vergaben in Düsseldorf durch Verfügung des Oberbürgermeisters nicht mehr gegeben und ein wirksamer Schutz vor Korruption und Vetternwirtschaft nicht mehr gewährleistet. Die CDU-Ratsfraktion fordert von der Stadtspitze, unverzüglich zur bewährten Regelung zurückzukehren.
Empfehlen Sie uns!