
(c) Susanne Haberland
Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Rates der Landeshaupt-stadt Düsseldorf dahingehend zu verändern, dass der Seniorenbeirat hinsichtlich der Rechte und Pflichten dem Jugendrat gleichgestellt wird. Dies bezieht sich insbesondere auf ein Initiativrecht, ein Rederecht und die Teilnahme als beratende Mitglieder an den Ausschusssitzungen und den Sitzungen der Bezirksvertretungen. Auch eine Umbenennung von Seniorenbeirat in Seniorenrat soll erfolgen.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse grundsätzliche geprüft werden.
Die geänderte Geschäftsordnung soll dem Rat in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Düsseldorf ist eine Interessenvertretung der älteren Generation und berät Rat und Verwaltung der Stadt Düsseldorf sowie andere Einrichtungen und Institutionen in Fragen der Seniorenarbeit, während der Jugendrat die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen vertritt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeirats und des Jugendrats beraten den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung in Fragen, die Kinder und Jugendliche bzw. ältere Menschen betreffen. Sie tragen dazu bei, dass deren Belange in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden und geben Empfehlungen an Verwaltung und Politik. Beide Interessenvertretungen haben einen gleichbedeutenden Stellenwert für die kommunale Politik. Aus diesem Grund bittet die CDU-Ratsfraktion, die Geschäftsordnung des Rates dahingehend zu ändern, dass sie auch gleiche Rechte zugebilligt bekommen.
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