Antrag: Schutz- und Handlungskonzept „Übergriffe auf städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“

Rolf Tups
Sitzung am 12.07.2018
Rolf Tups

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Übergriffe auf städtische Einsatzkräfte wie den Ordnungs- und Servicedienst (OSD) standen Anfang dieses Jahres auf der Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt. Der zuständige Personal- und Organisationsdezernent berichtete über eine erheblich gestiegene Anzahl u. a. von Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffen, die teils erkrankungsbedingte Ausfälle der Einsatzkräfte zur Folge hätten.
Zum Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe die Stadtverwaltung eine Vielzahl verhältnis- und verhaltenspräventiver Maßnahmen, z. B. Deeskalations-Seminare, ergriffen.

Nach Bericht des „Express“ vom 3. Dezember 2017 bekundeten Sie, Herr Oberbürgermeister, diese Anfeindungen und Bedrohungen seien absolut inakzeptabel, und signalisierten dem OSD Ihre volle Rückendeckung.

Die aktuellen Geschehnisse um den Fiftyfifty-Streetworker Oliver Ongaro lassen uns jedoch zweifeln: Am gestrigen Tag erfuhren wir aus der Presse, dass Sie versucht haben, die beim Angriff verletzte OSD-Mitarbeiterin zur Rücknahme ihrer Strafanzeige zu bewegen.

Wir haben Zweifel, ob Sie sich tatsächlich vor Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen, deren Arbeit wertschätzen und sie bei ihren schwierigen Aufgaben, die viel Fingerspitzengefühl erfordern, vorbehaltlos unterstützen. Stattdessen vermitteln Sie den Eindruck, Sie wollten den laufenden Strafprozess aus dem Rampenlicht nehmen und den Schutz eines Streetworkers höher bewerten, als den einer Mitarbeiterin der Verwaltung.

Die CDU-Ratsfraktion hält es für dringend geboten, dass neben vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der städtischen Einsatzkräfte auch Vorsorge für den „Schadensfall“ getroffen wird. Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Antrag:
  1. Der Rat der Landeshauptstadt fordert den Oberbürgermeister auf, unverzüglich gegenüber der Mitarbeiterschaft darzulegen, aus welchen Gründen die OSD-Mitarbeiterin zur Rücknahme ihrer Strafanzeige aufgefordert wurde und in welcher Form hierbei die Beteiligungsrechte der Personalvertretung beachtet wurden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Schutz vor/nach Übergriffen auf städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten, worin neben vorbeugenden Maßnahmen auch nachsorgende Leistungen, wie ärztliche bzw. seelische Unterstützung, Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung, zu berücksichtigen sind.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig über ihre Rechte und Pflichten bei Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffen zu informieren. Ferner ist eine beratende und moderierende Anlaufstelle für hilfesuchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten.
Rüdiger Gutt