
(c) Laurence Chaperon
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf appelliert an den Landtag und die Landesregierung, das bestehende Ladenöffnungsgesetz in seiner jetzigen Form beizubehalten und nicht durch Einschränkungen zu einem „Ladenschlussgesetz“ zu machen. Verbraucher und Einzelhändler können und sollen im Rahmen des liberalisierten Ladenöffnungsgesetzes selbst entscheiden, wann sie einkaufen gehen bzw. ihre Geschäfte öffnen möchten.
Der Rat unterstützt die im Rahmen des Runden Tisches zwischen den beiden christlichen Kirchen, dem Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband, den örtlichen Werbegemeinschaften, der Gewerkschaft verdi, der Verwaltung und den politischen Parteien getroffene Vereinbarung, die zu einer Selbstbeschränkung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntagnachmittage geführt hat.
Im November 2006 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) novelliert und damit eine Liberalisierung der verschärften Ladenöffnungszeiten ermöglicht. Die Verbraucher und Einzelhändler können seitdem selbst entscheiden, wann sie einkaufen bzw. verkaufen wollen. Diese Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat sich in Düsseldorf bewährt.
Nach § 4 LÖG können Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden, wann sie ihr Geschäft von Montag bis Samstag öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben. Lediglich an vier Sonntagen pro Stadtteil dürfen die Geschäfte bis zu fünf Stunden geöffnet sein, unter Berücksichtigung der Zeit des Hauptgottesdienstes. Sowohl die flexiblen Öffnungsmöglichkeiten an Werktagen als auch die begründeten Ausnahmeregelungen für den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen ermöglichen unserem Einzelhandel bessere Chancen im Wettbewerb ─ gerade mit Blick auf den massiv zunehmenden Internethandel. Von 2007 bis 2011 konnten durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Einzelhandel NRW rund 38.600 Stellen geschaffen werden. Zwei Drittel davon sind sozialversicherungspflichtige Jobs.
Ein Evaluierungsbericht der Landesregierung bestätigt, dass Bürger und Einzelhändler die bestehenden liberalen Ladenöffnungszeiten unverändert beibehalten wollen. Sie schätzen die liberalen Öffnungszeiten. Sie entsprechen den Bedürfnissen der Verbraucher und ermöglichen mehr Flexibilität. Denn sowohl das Freizeitverhalten als auch die Arbeitsbedingungen der Bürger haben sich verändert.
Auch bei einer Expertenanhörung im Landtag haben die kommunalen Spitzenverbände, die Verbraucherzentrale, der Einzelhandel, die Wirtschaftsverbände und der Tourismusverband NRW eindringlich davor gewarnt, die Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen wieder zu beschneiden.
Aufgrund des Antrags der Ratsfraktionen von CDU und FDP wurde in 2011 ein Runder Tisch zur Reduzierung der Anzahl der Sonntagnachmittagsöffnungen in Düsseldorf einberufen. Gemeinsam mit Vertretern der beiden christlichen Kirchen, des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbands, der örtlichen Werbegemeinschaften, der Gewerkschaft verdi, der Verwaltung und der politischen Parteien einigte man sich, die verkaufsoffenen Sonntagnachmittage in den Stadtteilen stärker zu synchronisieren und dadurch die Gesamtzahl der verkaufsoffenen Sonntagnachmittage zu reduzieren.
Trotz der oben geschilderten positiven Effekte, insbesondere trotz der hohen Anzahl an neu geschaffenen Arbeitsplätzen, will die rot-grüne Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz erheblich einschränken und ein „Ladenschlussgesetz“ umsetzen. Die Ratsfraktionen von FDP und CDU sehen in diesen Plänen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine massive Gefährdung des Einkaufs- und Wirtschaftsstandorts Düsseldorf und eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger.
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