
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Änderung des Bebauungsplans 5777/056 (Schlüterstraße/Hohenzollern) sicherzustellen, dass eine Verkehrsfläche durch das Baugebiet für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr freigehalten wird.
Im März 2015 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Planung für den 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung Flingern (zwischen Hellweg und Walter-Eucken-Straße) einzustellen – mit Hinweis auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine weitere geplante Wohnnutzung entlang der Trasse. In der Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass der Bebauungsplan entlang der projektierten Trasse der Ortsumgehung bisher eingeschränkte Gewerbegebiete ausweist. Nach Rücksprache mit dem Investor ist nunmehr geplant, die gesamte gewerbliche Nutzung in eine Wohnnutzung umzuwandeln.
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, im Rahmen der geplanten Änderung des Bebauungsplans sicherzustellen, dass eine Verkehrsfläche durch das Baugebiet für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr freigehalten wird. Zugunsten der nunmehr geplanten Wohnnutzung wurde auf die Realisierung einer vierspurigen Ortsumgehung verzichtet. Es ist jedoch unverzichtbar, dass durch das Neubaugebiet Grafental eine zweispurige Straße für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr erhalten bleibt.
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