
(c) Ralph Sondermann
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beauftragt die Verwaltung, die im Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ freigewordenen Mittel aus den Jahren 2019 und 2020 den freien Trägern der Wohlfahrtspflege zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen für die Bezuschussung von Mietkosten für Fachkräfte im Bereich Pflege dienen.
Über die Verwendung der Mittel und die daraus resultierenden Effekte ist dem Ausschuss halbjährlich zu berichten.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf herrscht in einigen Branchen erheblicher Fachkräftemangel. Hiervon betroffen sind aus kommunaler Perspektive nicht nur die Verwaltung, das Rettungswesen und erzieherische Berufe, sondern vor allem der Pflegesektor.
Vertreterinnen und Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtsverbände beklagen schon seit Längerem, dass die Suche nach geeignetem Fachpersonal schwierig ist, weil vielen potenziellen Arbeitskräften die Wohnungskosten am Standort Düsseldorf zu hoch sind. Stattdessen ziehen diese Fachkräfte in kleinere Kommunen mit niedrigeren Kosten und arbeiten dort.
Die CDU-Ratsfraktion will dafür sorgen, dass der Standort Düsseldorf für Fachpersonal im Bereich Pflege wieder attraktiver wird. Dies soll u. a. durch eine zweckgebundene Bezuschussung von Mietkosten für Personal im Bereich Pflege geschehen. Hiervon sollen nicht nur neu anzuwerbende Fachkräfte profitieren, sondern auch das bereits in Düsseldorf wohnende Pflegepersonal.
Zur Finanzierung des Mietkostenzuschusses sollen aus unserer Sicht die aktuell freigewordenen Mittel aus der „Kommunalen Beschäftigungsförderung“ dienen. Diese ergeben sich für die Stadt Düsseldorf einerseits aus der Verlagerung der Finanzierung der Standorte der „i-Punkte Arbeit“ auf das Jobcenter Düsseldorf und andererseits aus der geringeren Zahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in der kommunalen Beschäftigungsförderung im Vorgriff auf die neue Förderlinie nach § 16i SGB II (Teilhabechancengesetz).
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