Antrag: Land soll Mietpreis- und Belegungsrechte im Bestand ankaufen

Rolf Tups
Sitzung am 23.05.2019
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass – entsprechend der städtischen Förderung – der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bestand in die Wohnraumförderung des Landes für Kommunen mit nachfrageintensiven Wohnungsmärkten[1] aufgenommen wird.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie das städtische Förderprogramm zum „Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen“ noch stärker – beispielsweise über den Versand der Grundsteuerbescheide im kommenden Jahr – erneut beworben werden kann. Darüber hinaus sollen bei der Aufstellung des Haushalts 2020 für das Programm wieder Fördermittel in der Höhe früherer Jahre (2014: 761.400 Euro) eingeplant werden.


[1] Aktuell sind dies in Nordrhein-Westfalen: Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster.

 

Begründung:

Die Landeshauptstadt unterstützt den Düsseldorfer Wohnungsmarkt seit vielen Jahren mit einem umfangreichen Förderangebot. Neben dem Neubau günstiger Wohnungen wird mit dem Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen seit 2009 auch preiswerter Wohnraum im Bestand geschaffen bzw. gesichert.

Mit dem Programm besteht so die Möglichkeit, Wohnungen nicht nur durch Neubau (Baufertigstellungen 2017: 2.072), sondern auch im mehr als 350.000 Wohneinheiten umfassenden Bestand hinzuzugewinnen.

Deswegen sollte das Programm künftig noch intensiver beworben werden. Die Bewerbung des Programms über eine Beilage zum Grundsteuerbescheid war in früheren Jahren sehr erfolgreich. Damit konnten ca. 60.000 bis 70.000 Einzeleigentümerinnen und -eigentümer erreicht werden. Daher möchte die CDU diese Werbeaktion im Jahr 2020 wiederholen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, welche weiteren Werbemaßnahmen möglich sind. So wäre z. B. eine direkte Ansprache größerer Wohnungsunternehmen denkbar.

Das städtische Förderprogramm war in den letzten Jahren leider mehrfach von Verwaltung bzw. Ampelmehrheit von 761.400 Euro auf aktuell 386.000 Euro gekürzt worden. Dies möchte die CDU-Ratsfraktion im nächsten Haushaltsplan rückgängig machen.

Gerade in großen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie z. B. Düsseldorf kann eine kommunale Förderung die Landesförderung aber nur ergänzen. Darum sollte hier auch die Wohnraumförderung des Landes NRW angepasst werden.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für ein maßvolles Wachstum in Düsseldorf ein – statt Bauen und Wachsen um jeden Preis. Daher sollte die Landeshauptstadt jede Möglichkeit – ergänzend zum Wohnungsneubau – nutzen, um preisgünstigen Wohnraum zu schaffen oder zu sichern.

Deshalb möchten wir, dass in Düsseldorf mehr Mietpreis- und Belegungsrechte in frei finanzierten Wohnungen im Bestand erworben werden. Genauso sollen aber auch preiswerte Wohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist für weitere Jahrzehnte gesichert werden. Dies kann nur mit tatkräftiger Unterstützung des Landes geschehen. Deswegen erwarten wir vom Oberbürgermeister, dass er sich beim Land nicht nur für neue Wohnbauflächen, sondern ebenso für eine neue Landesförderung einsetzt.

Rüdiger Gutt