
(c) Claudia Weng
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gespräche über eine Verbesserung der Eigentumsförderung in großen Ballungsräumen mit hohen Immobilienkosten zu führen.
Ziel muss sein, die Einkommensgruppe B (Überschreitung der Einkommensgrenzen um 40 Prozent) wieder in das Förderprogramm aufzunehmen und die Eigentumsförderung gleichzeitig durch weitere Veränderungen – wie z. B. durch Tilgungsnachlässe analog der sozialen Wohnraumförderung beim Mietwohnungsbau – wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.
Wegen steigender Bau- und Grundstückskosten haben es insbesondere Familien mit Kindern im Ballungsraum Düsseldorf nicht leicht ihren Traum von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus zu verwirklichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen schränkte die Eigentumsförderung bereits 2011 deutlich ein. Im Gegensatz zur sozialen Wohnraumförderung hat die Landesregierung die Einkommensgruppe B abgeschafft, wo mittlere Einkommen die Einkommensgrenzen um 40 Prozent überschreiten können. Auch Verbesserungen in der sozialen Wohnraumförderung beim Mietwohnungsbau, wie z. b. umfangreiche Tilgungsnachlässe, hat sie nicht auf die Eigentumsförderung übertragen.
Der Umfang des Förderprogramms hat sich u. a. hierdurch von rund 500 Millionen Euro auf nur noch 24 Millionen Euro reduziert. Insbesondere in den großen Ballungsräumen in NRW (Kommunen mit hohen Immobilienkosten: Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster) führt dies zu großen Problemen.
Die CDU-Ratsfraktion möchte sicherstellen, dass junge und kinderreiche Familien und mittlere Einkommen im Ballungsraum Düsseldorf Wohneigentum erwerben können. Daher setzen wir uns dafür ein, die Rahmenbedingungen der Eigentumsförderung des Landes deutlich zu verbessern und auch für Haushalte mit mittleren Einkommen zu öffnen.
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