Antrag: Koordinierungsstelle für Lärmschutz einrichten

Rolf Tups
Sitzung am 28.05.2015
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt fordert die Verwaltung auf, eine dezernatsübergreifende Koordinierungsstelle für Lärmschutz (Lärmschutzbeauftragte/r) einzurichten (Konzeption gemäß Anlage 1).

Ziel ist es, den Themenkomplex Lärmschutz und Lärmvermeidung künftig in der Verwaltung zu bündeln. Den Bürgerinnen und Bürgern soll damit in diesem Bereich eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, die Einrichtung der Koordinierungsstelle haushaltsneutral zu gestalten. Dazu könnten beispielsweise Stabs- bzw. Projektstellen mit deren Projektende für die neue Aufgabe umgewidmet werden.

Begründung:

Lärmschutz ist gerade in Großstädten ein wichtiges Thema. Daher hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf dieser Problematik mit dem „Masterplan zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms“ schon seit mehreren Jahren angenommen.

Die steigende individuelle Mobilität und der stark anwachsende Güterverkehr machen es aber notwendig, neue Wege zu beschreiten. So muss neben den aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen auch das Ziel der Lärmvermeidung noch stärker Eingang in die Entscheidungen der Verwaltung finden.

Gerade die Behandlung und Koordinierung von Lärmschutzfragen sind eine komplexe interdisziplinäre Aufgabe, die neben der guten Kenntnis zahlreicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften der unterschiedlichen Ebenen auch physikalische und physiologische Kompetenzen erfordert. Derzeit werden die einzelnen fachlichen Aspekte in unterschiedlichen Dezernaten und Fachämtern bearbeitet. Dies wird den aktuellen Anforderungen aber nicht mehr gerecht.

Die CDU-Ratsfraktion setzt daher auf verstärken Lärmschutz und fordert die Einrichtung einer Koordinierungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung.

Anlage

Konzeption einer „Koordinierungsstelle für Lärmschutz“

Aufgaben der Koordinierungsstelle sollen insbesondere sein:

  • Fachübergreifende Bündelung lärmschutzrelevanter Aspekte, die in die Zuständigkeit des Bauausschusses, des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, des Ordnungs- und Verkehrsausschusses sowie des Ausschusses für Umweltschutz fallen.
  • Regelmäßige Berichte in den genannten Fachausschüssen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf.
  • Durchführung eines Runden Tisches Lärm (mind. 1–2 Mal pro Jahr) unter Beteiligung der Mitglieder der Kleinen Kommission Lärm sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Düsseldorfer Lärmschutzinitiativen.
  • Zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen des Lärmschutzes. So sollen z. B. alle von den Bürgerinnen und Bürger gemeldeten Lärmbelastungen erfasst und bewertet werden.
  • Zusätzlich vertritt die Koordinierungsstelle die berechtigten Interessen des Lärmschutzes und der Lärmvermeidung gegenüber den zuständigen Verwaltungsdienststellen und bringt diese in Planungen der Stadt bzw. in solche mit städtischer Beteiligung ein. Bei nicht-städtischen Planungen, bei denen die Stadt ein Anhörungs- und/oder Mitspracherecht hat, wird sie als Vertreterin der Stadt beratend hinzugezogen.
  • Der  Koordinierungsstelle obliegt es, in Kooperation mit zu beteiligenden Fachdienststellen Strategien zur Reduzierung oder Vermeidung von Lärm zu entwickeln. Die/der hauptamtliche Lärmschutzbeauftragte hat Informationsrechte zu den ihrer/seine Arbeit betreffenden Verwaltungsvorgängen, denen die einzelnen Fachverwaltungen auf Anforderung unmittelbar und umfassend nachkommen müssen.

Zu den weiteren Aufgaben der/des Lärmschutzbeauftragten gehören:

  • Prüfung von Einwänden und Widersprüchen gegen Stellungnahmen und Entscheidungen der Verwaltung.
  • Beratung und Vermittlung zu Stellungnahmen/Entscheidungen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen den Lärmschutz bzw. unvollständige oder fehlerhafte Aussagen ergeben haben.
  • Erarbeitung eines interdisziplinären Qualifizierungskonzepts Lärmschutz zur Reduzierung und Vermeidung fachspezifisch bedingter Rechtsunsicherheiten.
  • Koordination und Vertretung der Interessen des Lärmschutzes bei allen Planungs- und Baumaßnahmen einschl. der Erstellung von Masterplänen.
  • Abstimmung der Umsetzung von Emissionsschutzmaßnahmen innerhalb der Verwaltung.
  • Koordination bei der Beantragung von Zuschüssen Dritter (Land, Bund, EU).
  • Förderung der öffentlichen Meinungsbildung zum Thema „Wie viel Lärm verträgt die Stadt – wie viel Lärm müssen Städterinnen und Städter ertragen?“