
(c) Ralph Sondermann
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, eine Vertreterin / einen Vertreter des Jugendamtselternbeirates mit Beginn seiner neuen „Amtszeit“ (voraussichtlich ab Oktober 2013) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, unmittelbar nach der Wahl zum neuen Jugendamtselternbeirat JAEB die entsprechenden organisatorischen Schritte einzuleiten.
Auf Grundlage des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde im Oktober 2012 zum zweiten Mal der Jugendamtselternbeirat für gewählt.
Der JAEB nimmt die Interessenvertretung der Kinder und deren Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik wahr und möchte zu einer optimalen Kommunikation zwischen den Eltern, den Elternbeiräten, den Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt beitragen.
Um den JAEB bei dieser Aufgabe zu unterstützen, halten die o. g. Fraktionen eine aktive Teilnahme des Beirates an den Sitzungen des JHA für sinnvoll und möchten deshalb eine Vertreterin / einen Vertreter des Jugendamtselternbeirat nach seiner Neukonstituierung als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.
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