
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen es möglich ist, anstelle des kompletten Haltestellenbahnsteigs lediglich einen Teilabschnitt von Haltestellen zu einem Hochbahnsteig umzubauen, um auf diese Weise einen barrierefreien Ein- und Ausstieg an einer Tür des Verkehrsmittels zu gewährleisten.
Die öffentlichen Verkehrsmittel werden auch zu einem großen Anteil von Personen benutzt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Auf Grund dessen ist es dringend geboten, einen barrierefreien Ein- und Ausstieg in die öffentlichen Verkehrsmittel zu gewährleisten, insbesondere auf Stadtbahnlinien, die auch in Zukunft nicht mit Niederflurtechnik betrieben werden können.
Mancherorts ist wegen der baulichen Vorgaben ein vollständiger Umbau des Haltestellenbahnsteigs zu einem Hochbahnsteig technisch kaum möglich. Insbesondere verhindert die Länge einiger Haltestellenbahnsteige den kompletten Umbau. An den Kopfenden der Bahnsteige sind Rampen und Treppen erforderlich, wofür die vorhandenen Bahnsteigbereiche verlängert werden müssen. Hierfür reicht der vorhandene Platz oftmals nicht aus. Weiterhin stehen teilweise stadtbildpflegerische Bedenken dem Ausbau entgegen.
Um jedoch auch an diesen betreffenden Haltestellen einen barrierefreien Zugang zu den Bahnen und den Haltestellen zu gewährleisten, muss nunmehr nach Alternativen gesucht werden. Ein Bahnsteig in Hochlage auf gesamter Länge erscheint nicht zwingend notwendig zu sein. Der auf bestimmte Längen beschränkte Umbau des Haltestellenbahnsteigs zu einem Hochbahnsteig könnte deshalb eine solche Alternative darstellen und dadurch mobilitätseingeschränkten Personen ein barrierefreies Reisen ermöglichen.
Der Bau einer sehr kleinen Rampe würde die örtliche Platzknappheit berücksichtigen und insbesondere auch den Eingriff in das Stadtbild so gering wie möglich halten. Der barrierefreie Ein- und Ausstieg wäre dann an einer -besonders zu kennzeichnenden- Tür möglich, wobei an den anderen Türen die Trittstufen weiterhin ausfahren. Die notwendigen technischen Voraussetzungen sind mit der Rheinbahn abzustimmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der erforderlichen Neubestellung von Stadtbahnwagen eine entsprechende technische Lösung und Ausstattung bereits mit bestellt werden sollte.
Angesichts der zu erwartenden geringeren Baukosten wäre insgesamt aus Sicht der Antragssteller eine schnellere Umsetzung für die noch nicht umgebauten Stadtbahnhaltestellen möglich.
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