Antrag: Gründung von zwei Unterkommissionen „Integration in Arbeit“ und „Integration durch Bildung und Sprache“

Antrag: Gründung von zwei Unterkommissionen „Integration in Arbeit“ und „Integration durch Bildung und Sprache“
André Tischendorf
Sitzung am 06.06.2018
André Tischendorf
Antrag:

Der Integrationsrat beschließt die Gründung von zwei Unterkommissionen „Integration in Arbeit“ und „Integration durch Bildung und Sprache“. Die Unterkommissionen sollen sich aus Mitgliedern des Integrationsrats und aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der entsprechenden Unterarbeitsgruppen des Runden Tisch Asyl zusammensetzen. Das bisherige Besetzungsverfahren bei Unterkommissionen soll analog angewendet werden.

Begründung:

„Der Integrationsrat kann gem. §2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu besonders relevanten, aktuellen oder zeitaufwändigen Themen dauerhaft oder vorübergehend Unterkommissionen mit beratender Funktion bilden.“ (§8 Geschäftsordnung des Integrationsrats).

Ein geregeltes Arbeitsverhältnis, Bildung und Sprache sind Grundvoraussetzungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft. Im Hinblick auf die zunehmende Anzahl an anerkannten Geflüchteten sind diese Themen in der derzeitigen Integrationspolitik von großer Bedeutung. Im Sinne der Überführung in die Regelintegration sollen die Themen im Hinblick auf alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit Migrationshintergrund behandelt werden.

Im Rahmen des Runden Tisch Asyl haben sich bereits Unterarbeitsgruppen mit den Themenbereichen auseinandergesetzt. Für eine umfassende Behandlung der Themen sollen deshalb auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der entsprechenden Unterarbeitsgruppen des Runden Tisch Asyl Teil der Unterkommissionen sein und ihre Arbeit damit fortgeführt werden.

Die Arbeitsergebnisse der Unterkommissionen sollen regelmäßig im Integrationsrat vorgestellt und bei der politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Pavle Madzirov