
(c) Ralph Sondermann
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beauftragt die Verwaltung, die Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf dahingehend zu überarbeiten, dass künftig auf Wunsch Grabeinfassungen auch bei Reihengräbern möglich sind.
Als Gestaltungsart und -form soll dabei eine Natursteineinfassung Höhe 15 cm, Stärke 6 cm zugelassen werden. Ferner ist eine kostendeckende Gebühr zur Beseitigung der Grabeinfassung als Vorschlag für die politischen Gremien in die Gebührensatzung einzuarbeiten. Das Ergebnis soll dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und dem Rat vorgelegt werden.
Viele Angehörige, die ein Nutzungsrecht an einem Reihengrab erworben haben, äußern den Wunsch nach einer Grabeinfassung. Aufgrund der o. g. Satzung musste dieses Anliegen bislang, trotz einer erklärten Kostenübernahme, verwehrt werden. Durch die Änderung der Satzung soll diesem Wunsch nun Rechnung getragen werden.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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