Antrag: Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutz auf der BAB 46 - Streckenabschnitt Werstener Trog bis Fleher Brücke

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 29.09.2011
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf die Bezirksregierung Düsseldorf dahingehend einzuwirken, dass eine permanente Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h vom Universitätstunnel bis 100 Meter hinter den Brückenfahrbahnübergang (Dehnungsfuge) auf Neusser Seite in beiden Fahrtrichtungen im Streckenabschnitt Fleher Brücke geschaffen wird. Hierbei handelt es sich um eine Verlängerung des seit 1983 auf 80 km/h begrenzten Abschnitts der A46 von der Werstener Tunnelmündung bis zur Ausfahrt Universitätstunnel.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf für den Streckenabschnitt der BAB 46 zwischen dem Universitätstunnel und der Fleher Brücke die Anordnung und Installation von jeweils zwei stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung pro Fahrtrichtung zur Gefahrenabwehr und zum Lärmschutz auf und neben der Strecke zu veranlassen.

Begründung:

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h Streckenabschnitt der A 46 zwischen den Anschlussstellen Eller bis zur Fleher Brücke (einschl. südl. Vorlandbereich auf Neusser Seite) dient in beiden Fahrtrichtungen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr:

  1. Die Rheinquerung verbindet die Städte Düsseldorf und Neuss, so dass die Anschlussstellendichte in diesem Straßenabschnitt besonders groß ist.
  2. Wenn in Gegenfahrtrichtung das Stauende im Bereich der Tunneleinfahrt oder der kurvigen Tunnelzufahrt liegt, stellt dieses Streckenteilstück bei erhöhter Geschwindigkeit eine besondere Gefahrenstelle dar.
  3. Im Umfeld der Fleher Brücke liegen z. T. dicht bebaute Wohngebiete, die vor Gesundheit gefährdenden Lärmimmissionen geschützt werden müssen.

Die seit Herbst 2006 durch Baustellen bedingte Tempo 80-Anordnung hat sich zu Zeiten polizeilicher Geschwindigkeitsüberwachungen deutlich spürbarer ausgewirkt.

Wegen des hohen LKW-Anteils, der insbesondere das Brückenbauwerk stark belasten, soll die 80 km/h - Geschwindigkeitsbegrenzung bis 100 Meter vor bzw. hinter der Dehnungsfuge auf Neusser Seite angeordnet werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Markus Raub
Friedrich G. Conzen
Iris Bellstedt
Norbert Czerwinski